Ein Existenzgründerdarlehen beantragen können Menschen, die den ersten Schritt in die Selbständigkeit machen wollen, aber dafür nicht über genügend Eigenkapital verfügen. Grundsätzlich kann jeder ein Existenzgründerdarlehen beantragen. Die Antragsstellen sind Banken oder Kreditvermittler und nicht, wie oftmals fälschlicherweise angenommen wird, ein Behörde oder ein Amt. Diese Kredite sind leider nicht zinslos.
Bei der Beantragung des Darlehens müssen Sie einen sorgfältig erstellten Businessplan vorlegen können. Das Erstellen eines guten Businessplans ist für den Existenzgründer das Wichtigste. In manchen Fällen ist es sogar ratsam sich bei der Erstellung professionell unterstützen zu lassen. Hilfestellung geben beispielsweise erfahrene Steuerberater oder die Handelskammern.
Existenzgründerdarlehen sind übrigens durch eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Ausfallbürgschaft gesichert. Deshalb ist eine weitere Absicherung, z.B. durch eine Ehegattenbürgschaft, nicht notwendig.
Hier sind einige Möglichkeiten für Existenzgründer ein Existenzgründerdarlehen zu erhalten:
Existenzgründerdarlehen beantragen: So wirds gemacht!
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Existenzgründerdarlehen bei Ihrer Hausbank beantragen
Sie können bei Ihrer Hausbank ein Existenzgründerdarlehen beantragen. Alle öffentlichen Fördermittel, sowohl die des Bundes, als auch die der Länder, müssen grundsätzlich über die Hausbanken beantragt werden. Und das unbedingt vor dem Unternehmensstart.
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Da Hausbanken bei der Vergabe jedoch ziemlich hohe Risiken in Kauf nehmen müssen vergeben sie Kredite nur ungern. Zudem haben Banken restriktive Vergaberichtlinien, die die Vergabe eines Darlehens für manche Vorhaben sehr erschweren. Im Bereich der Gastronomie werden in der Regel keine Kredite vergeben. Die Gewährung eines Darlehens hängt auch stark von einer ausreichenden fachlichen und kaufmännischen Qualifikation des Gründers ab.
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Vor dem Gespräch mit Ihrer Hausbank sollten Sie sich auf der Internetseite die Förderdatenbank des BMWA informieren, welche Förderprogramme am besten zu Ihrem Vorhaben passen. Außerdem kann man sich bei Gründungscoachs oder auch Gründerzentren in den Städten informieren. Ihre Hausbank leitet Anträge an die KfW weiter und arbeitet dann mit der Mittelsbank zusammen.
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Die KfW stellt spezielle Förderprogramme für Existenzgründer zur Verfügung. Die Bonität des Existenzgründers wird hierfür vorerst geprüft. Existenzgründerdarlehen, die über die KfW vergeben werden, haben in der Regel längere Laufzeiten und sind im Betrag auch deutlich höher.
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ERP-Darlehen
Auch das ERP-Darlehen wird von Ihrer Hausbank an die KfW oder DtA weitergeleitet. Das Hauptaugenmerk diese Darlehens liegt in der Finanzierung von bestimmten Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer
Unternehmen durch spezielle Programme.
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Die Vorteile dieses Darlehens sind seine günstigen Konditionen und die Laufzeiten von bis zu 20 Jahren, mit einer möglichen tilgungsfeien Zeit von bis zu fünf Jahren. Außerdem lässt sich das ERP-Darlehen zusätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.
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DtA-Startgeld und DtA-Existenzgründerdarlehen
Das Startgeld der deutschen Ausgleichsbank, kurz DtA, vergibt Existenzgründern ein Startgeld von bis zu 50.000 Euro. Förderungswürdig sind alle Vorhaben in der gewerblichen Wirtschaft, dazu zählen z.B. auch die Heilberufe. Wenn der Existenzgründer nicht genug Sicherheiten leisten kann wird die zuständige Hausbank zu 80 Prozent von ihrer Haftung befreit.
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Das Dta-Existenzgründerdarlehen kann für immaterielle Investitionen genutzt werden und für die Finanzierung laufender Kosten. Auch dieses Darlehen ist unabhängig von weiteren Förderungen und wird innerhalb von acht Jahren nach der Gründung gewährt. Das DtA-Existenzgründerdarlehen bietet sich besonders bei der Vorfinanzierung von Aufträgen, zur Aufstockung des Warenlagers, für die Entwicklung von neuen Produkten oder auch für die Erschließung des Marktes an.
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Damit das Darlehen gewährt wird muss jedoch klar sein, dass die Selbständigkeit nach der Etablierung die Haupteinnahmequelle sein wird. Außerdem muss der Existenzgründer seiner Hausbank Sicherheiten bieten. In manchen Fällen gewährt die DtA auch Haftungsfreistellungen von bis zu 50 Prozent.
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Social Lending
Eine neue Methode, die den Weg über die Hausbank erspart, ist das Social Lending. Bei dieser Art von Darlehen stellen Privatleute anderen Privatleuten Geld für ihr Vorhaben zur Verfügung. Über Kreditportale im Internet, wie z.B. Smava, können Existenzgründer ihre Projekte vorstellen und interessierte Geldgeber können diese Projekt dann finanzieren.
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Ein Businessplan muss hierbei nicht vorgelegt werden. Die Vorschriften sind beim Social Lending allgemein weniger streng. Indem für ein Projekt mehre Geldgeber gefunden werden, wird das Risiko gestreut. Laut den Anbietern von Smava profitieren Anleger auf ihrer Plattform von einer höheren Rendite als bei anderen verzinsten Anlageformen. Smava gibt an, dass im Jahr 2009 Anleger eine Rendite von 7,5 Prozent nach Abzug aller Kosten erreicht haben.