Für Kiefer, einem Pensionär, dessen Privatsphäre vor der Öffentlichkeit geschützt werden soll, hat 1,2 Millionen in die Aktien der Telekom investiert. Er trägt somit den größten Einzelschaden, wobei das Gesamtvolumen rund 80 Millionen Euro beträgt. Im Durchschnitt soll jeder Kläger rund 5.000 Euro verloren haben.
Der dritte Börsengang der Telekom-Aktie sollte ihren Ruf als Volksaktie noch einmal unterstreichen und schon die vorherigen Börsengänge waren 3,5-Mal überzeichnet gewesen. Der Ausgabepreis der Aktie sollte beim Start 66,50 Euro, drei Monate zuvor hatte die Aktie auf das Rekordhoch von 103,50 Euro. Der Run auf die Aktie, die in der Werbung noch durch Prominente angepriesen wurde, war enorm. Rund ein Jahr später herrschte große Ernüchterung bei den Aktionären, denn statt der erhofften Wertsteigerung fiel die Aktie auf unter 14 Euro, Schuld daran waren das Platzen der New-Economy-Blase sowie geringe Immobilienwerte der Telekom eigenen Immobilien.
Die Anwälte der Kläger haben 187 Fehler und Fehlinformationen zusammen getragen, die das Telekom-Management wissentlich in Kauf genommen haben, um den Start der Aktie nicht zu gefährden. Sollte es keinen außergerichtlichen Vergleich geben, könnte der Prozess bis zu 20 Jahre dauern. Die Tatsache, dass man in den USA von Seiten der Telekom bereits 120 Millionen Dollar Schadenersatz gezahlt hat, sieht man hierzulande als klares Schuldeingeständnis, allerdings herrscht in Übersee eine andere Rechtslage. Welche Bedeutung der Prozess hat fasst Kapitalmarksrechtler Tilp gegenüber focus-online zusammen: „Der Gigantismus dieses Verfahrens zeigt sich nicht nur in der Höhe der Schadenssumme und der Zahl der Betroffenen, sondern auch in der Bedeutung, die er für das europäische Kapitalmarktrecht hat“
Allerdings gibt es auch in diesem Verfahren eine andere Sichtweise, so verurteilt Aktienrechts-Experte Rüdiger von Rosen die Klagen gegen deutsche Aktiengesellschaften: "Berufskläger versuchen, mit Anfechtungsklagen Größenordnungen einzuklagen, die mit dem potenziellen Schaden überhaupt nichts mehr zu tun haben".
Fakt ist aber, dass tausende Kleinanleger viel Geld verloren haben und die Telekom in einer größeren Verantwortung stand, wenn man die Aktie als Volksaktie deklariert. Der Prozess dürfte der Telekom einen weiteren Imageschaden zufügen, womit das Unternehmen, das in den vergangenen Jahren erheblich an Ansehen verloren hat, immer kritischer wahrgenommen wird.
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Wer sich noch an die ununterbrochenen Werbespotts mit Manfred Krug, Thomas Gottschalk, u.a. erinnert, braucht sich die Frage in der Überschrift wohl kaum zu stellen.