Silvesterfeiern in der Gastronomie: Sonderregelungen zur Mehrwertsteuern

Wichtig für Gäste und Gastronomen: Nach einem Bericht der digitalen Fachzeitschrift 'hottelling' können Getränke und Speisen – im Fachjargon Food & Beverages oder kluru F&B genannt – auch noch nach Mitternacht zum alten Steuersatz von 16 Prozent abgerechnet werden. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor. Diese Kulanzregelung gilt aber nicht für Logisumsätze. Ergo müssen Übernachtung und Frühstück auf den 1. Januar 2007 am selbigen Morgen auch schon mit dem erhöhten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent belegt werden.

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