Der Begriff selbst leitet sich von dem englischen Ausdruck „to blow the whistle“ ab, dies bedeutet wörtlich „die Pfeife blasen“ und meint das Aufdecken von Fehlverhalten. Whistleblower decken Missstände, illegale Tätigkeiten oder Gefahren, die der Öffentlichkeit durch einem Unternehmen oder Staat drohen, auf. Im Gegensatz zu Verrätern handeln Whistleblower aus Gewissensgründen. Sie wechseln nicht die Seiten, weil sie sich Geld, einen besseren Job oder andere persönliche Vorteile erhoffen, sondern es ist ein reiner Akt der Zivilcourage. Kennzeichnend für das Whistleblowing ist die Inkaufnahme des Verlustes des Arbeitsplatz, möglicherweise sogar der Existenzgrundlage und von anderen als illoyal betrachtet zu werden. Oft werden Whistleblower im Zuge ihrer Offenbarung gemobbt, verfolgt, Opfer von Denunziationskampagnen und, je nach Art der Aufdeckung, juristisch verfolgt.
Es sind inzwischen vier Kriterien entwickelt worden, die dieses Phänomen einkreisen.
Whistleblowing: die vier Kriterien!
- Beim Whistleblowing werden brisante Details enthüllt, wie Korruption, Fehlentwicklungen, illegale Abkommen zwischen Unternehmen etc.
- Der Whistleblower handelt im Interesse der Allgemeinheit. Er verspricht sich keinerlei persönliche Vorteile durch sein Handeln.
- Kontrolliertes Vorgehen: Bevor der Whistleblower die Angelegenheit in der Öffentlichkeit publik macht, versucht er zunächst die Missstände innerhalb der Firma zu lösen.
- Bedrohung der Existenz: Der Whistleblower geht durch sein Verhalten ein hohes Risiko ein, das sein Leben nachhaltig negativ verändern kann.
Whistleblowing: Darauf muss geachtet werden!
Missstände innerhalb eines Unternehmens allgemein.
- In sehr vielen Betrieben werden vermutlich mal „fünfe gerade gelassen“; grundsätzlich sollte gut abgewogen werden, welches Fehlverhalten unter hohem persönlichen Risiko korrigiert werden sollte. Dem „Geheimnisaufdecker“ muss sich bewusst sein, dass er anschließend mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit entweder seinen Job verliert oder unter Mobbing leiden wird. Im Gegensatz zu Datenschutzbeauftragen oder Mitgliedern des Betriebsrats genießen Whistleblower keinen institutionellen Schutz. Im Gegenteil: meist kann ihr Verhalten auch juristisch verfolgt werden.
- Die einzige Chance eines Whistleblowers Schutz zu erhalten, ist die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Die ist aber in den seltensten Fällen gegeben.
- Oftmals sind es die Mitarbeiter und Spezialisten vor Ort, die auf die Missstände oder Konflikte zwischen zwei Abteilungen aufmerksam werden. Zum Beispiel entdecken die Mitarbeiter der juristischen Abteilung die rechtliche Grauzone, in die sich einige Controller begeben haben, eher als deren Kollegen.
Wie sollte das Whistleblowing geschehen?
- Zunächst sollte immer der Gang in die nächste Hierarchie erfolgen, d.h. zuerst Mit dem Chef reden, dem man selbst unterstellt ist, anschließend dessen Chef etc. Der Schritt an die Öffentlichkeit sollte erst in letzter Konsequenz erfolgen.
- Viele Angestellte zweifeln oft lange, bevor sie das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, weil sie befürchten als Wichtigtuer oder Bedenkenträger zu erscheinen. Grundsätzlich ist es natürlich sinnvoll, diese Handlung gründlich abzuwägen. Aber ist der Missstand entdeckt, sollte er bekämpft werden, bevor ein ernstzunehmender Schaden entsteht. Zudem erleichtern einige Verhaltensmaßnahmen das Gespräch mit dem Chef:
- Immer sachlich bleiben und nicht übertreiben. Im Zweifelsfall lieber Bedenken und Fragen formulieren als konkrete Aussagen.
- Der Vorgesetzte sollte merken, dass es um die Angelegenheit an sich geht und nicht um interne Streitigkeiten, alte Feindschaften oder Profilierung.
- Der Vorgesetzte sollte sich nicht manipuliert fühlen.
Der Schritt an die Öffentlichkeit
- Der letzte Schritt sollte wohlüberlegt sein und keinesfalls spontan erfolgen.
- Natürlich kann es kein Patentrezept für das Aufdecken von Fehlverhalten geben, dies ist abhängig von der Brisanz, der Branche und der Art der Illegalität. Es gibt inzwischen einige Organisationen, wie Whistleblower-Netzwerk e.V., CleanState e.V. , DokZentrum ans Tageslicht.de oder auch Wikileaks, die Whistleblower helfen und unterstützen. Des Weiteren sollte sich der Whistleblower schon im Vorfeld einen Fachanwalt nehmen und sein Verhalten in der Angelegenheit mit ihm besprechen bzw. etwaige Schutzmaßnahmen treffen.