Ungesichertes Wlan: Muss der Besitzer für Fehlverhalten Dritter haften?

Nichts ahnend fühlt Internetsurfer I. sich in seinem Haus sicher. Den roten Golf vor der Tür außer Acht lassend, surft er bequem in seinem Sessel über Wlan im Internet.

Doch auch der Fahrer des roten Golfs, Fahrer F., nutzt die Gunst der Stunde: Er hat erkannt, dass das Netzwerk von Internetsurfer I. ungesichert ist. F. surft also eifrig mit seinem Laptop auf Webseiten für illegalen Musikdownload. Weil er sonst nichts zu tun hat, lädt er etliche Gigabyte Musik herunter. F. nutzt dafür ungesichertes Wlan und muss anscheinend mit keinen Konsequenzen rechnen. Der Anschluss gehört schließlich Internetsurfer I..
Tage später, F. hat genug vom Fremdsurfen, steht das Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei vor Internetsurfer I.s Tür. Wobei stehen das falsche Wort ist. Mit einem lauten Rumms stürmt das SEK das Haus. Im Auftrag, dem illegalen Surfer den Gar auszumachen. Internetsurfer I. ganz erschrocken, hält sich für unschuldig. Liegt er mit dieser Annahmen richtig?

Ungesichertes Wlan als großes Problem

Viele unterschiedliche Fälle haben gezeigt, dass ungesichertes Wlan ein großes Problem bleibt. Zu jeder Zeit trägt der Nutzer die Verantwortung für seinen Internetanschluss. Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Folgen von ungesicherten Netzwerken im Detail auseinandergesetzt: Privatpersonen können „auf Unterlassung“ in Anspruch genommen werden. Für Schadensersatz sind sie allerdings nicht verantwortlich. Vorerst.

Öffnet Internetsurfer I. Fahrer F. die Türen zum illegalen Download, ist er der Verantwortliche für das entstehende Fehlverhalten. Der gesetzliche Störer ist damit nicht Fahrer F., sondern Internetsurfer I.. Nach Kenntnis der Unterlassung, haftet Internetsurfer I. für weiteren Schaden, der durch die Nutzung Dritter entsteht.

Online Piraterie im ungesicherten Wlan

Ein Beschluss auf Unterlassung sollte dringend vermieden werden. Außer man nutzt diesen, um sich über das Problem im eigenen Netzwerk tief greifende Gedanken zu machen. Dennoch: Nach der Unterlassung, fällt das Urteil für Schäden durch ungesichertes Wlan wesentlich härter aus. Fakt ist, dass das Netzwerk im eigenem Zuhause immer verschlüsselt werden sollte. Ein WPA2-Standard eignet sich dafür am besten. Auch das regelmäßige Ausschalten des Routers ist empfehlenswert. Die nahezu unsichtbare Online Piraterie wird dadurch auf ein Mindestmaß reduziert.

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2 Meinungen

  1. Das oben Dargestellte ist zwar gängige Rechtsprechung, aber führt leider zu weiteren und schlimmeren Problemen: Mit genug krimineller Energie und Fachkenntnis lässt sich auch eine angeblich „sichere“ Verschlüsselung überwinden. Wenn über ein so gekapertes WLAN dann illegale Aktionen laufen, steht der Besitzer ziemlich dumm da, auch wenn er unschuldig ist: Er muss es ja gewesen sein, denn sein Netzwerk war ja „gesichert“…

  2. ganz ehrlich und logisch(rechtlich logisch denkend), was soll diese ungerechtigkeit z.b. ein von mir erfundener fall:oma S. bestellt sich beim anbieter xy eine internetflat, weil sie einen internetanschluss benötigt. Nichtsahnend dass ihr internet unverschlüsselt ist( kein mensch weist sie darauf hin bzw der betreiber fügt dies nicht einmal automatisch hinzu, surft sie auf normalen seiten wie ebay etc.Nun während sie ahnungslos vorm pc hockt und nach „blumentöpfen“ im ebay schaut, lädt sich ein psychisch kranker kindervergewaltiger einen Kinderporno herunter.Oma S. kommt für 5 jahre hinter gitter und ist nach meiner meinung VOLLKOMMEN unschuldig!!!! soviel zum Thema Gerechtigkeites tut mir wirklich in den ohren weh jedesmal diesen Schwachsinn zu hören was anscheinend rechtskräftig sein sollwoher soll eine ältere dame bzw überhaupt irgendwer wissen, dass er seinen Anschluss zu verschlüsseln hat.Hier gehört entweder die bevölkerung anständig informiert oder ein gesetz verabschiedet, dass die Internetbetreiber dazu verplichtet, die Kunden anständig zu informieren oder von vorn herein eine verschlüsselung einzubauen.

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