Da man bei einem Unfall, den man selbst verursacht hat, in den wenigsten Situationen sofort abschätzen kann, ob und wie viele Personen verletzt wurden, sollte man selbstverständlich schon aus Gründen der möglicherweise notwendigen Rettungsmaßnahmen vor Ort bleiben. Aus einer einfachen Fahrerflucht kann sonst sehr schnell eine unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge werden und das Leben eines Menschen möchte wohl niemand auf dem Gewissen haben.
Aber auch wenn man einer derartig folgenreichen Fahrerflucht Strafe notwendig erscheint, sind die Sanktionen selbst im Zusammenhang mit kleineren Blechschäden bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort empfindlich.
Nicht begangene Fahrerflucht: Strafe bei einem Unfall?
Nicht immer sind die Folgen und Umstände von Fahrerflucht so gravierend wie oben beschrieben. Oft genügt es schon, beim Aus- oder Einparken etwas zu hektisch oder unvorsichtig zu sein, um ein anderes Fahrzeug zu beschädigen. Obwohl dann natürlich selten Personen an Bord des betroffenen PKW sind, ist der Unfallverursacher dennoch verpflichtet, diese innerhalb einer Stunde ausfindig zu machen. Bleibt die Suche nach dem Fahrzeugführer erfolglos, wie wohl in den meisten Fällen, muss die Polizei gerufen werden, welche dann die Möglichkeit hat, den Fahrzeughalter über das Kennzeichen zu ermitteln. Zumindest einer Strafe wegen Fahrerflucht kann so entgangen werden, wenn auch häufig ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro verlangt wird, da man im Falle eines verursachten Unfalles der Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitbürgern nicht ausreichend nachgekommen ist.
Bei erfolgter Fahrerflucht: Strafe und Umfang der Sanktionen nach einem Unfall
Unter Freunden hält sich immer noch hartnäckig das Gerücht, dass es nach einer erfolglosen Suche nach dem Unfallopfer genüge, den Namen und die Adresse mit Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Dem muss jedoch entschieden widersprochen werden. Sollte sich ein Passant einen „Scherz“ erlauben und den Zettel an sich nehmen, bekäme der betroffene Fahrzeugführer arge Schwierigkeiten, den Unfallverursacher ausfindig zu machen.
Bei diesem Vorgehen oder bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort muss der Täter mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die Strafe, sofern die Polizei denjenigen ermitteln kann, liegt bei sieben Punkten, die in die Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen werden. Dazu kommt in vielen Fällen ein Führerscheinentzug von ein bis drei Monaten. Bei Sachschäden, die den Grenzwert von 1300 Euro übersteigen, kann die Fahrerlaubnis sogar bis zu zwölf Monaten entzogen und zudem eine Geldbuße in Höhe von bis zu einem Monatsgehalt verlangt werden.
Schließlich wird der Unfallverursacher auch noch Schwierigkeiten mit seiner Haftpflichtversicherung bekommen, sofern er eine besitzt, da diese in ihren Verträgen eine Aufklärungspflicht der Versicherungsnehmer verlangen. Das bedeutet, dass der Unfallflüchtige im ungünstigsten Fall auf sämtlichen Kosten sitzen bleibt und zudem für längere Zeit seinen Führerschein verliert, wohingegen 20 Euro eher harmlos wirken.