Mutterschaftsurlaub beantragen ist eine von vielen Formalitäten, die während einer Schwangerschaft auf die werdende Mama zukommen.
Mutterschaftsurlaub beantragen: Was wird benötigt?
- Attest
- evtl. per Einschreiben
Mutterschaftsurlaub beantragen: So wirds gemacht!
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Das ist Mutterschaftsurlaub
Mutterschaftsurlaub muss jede angestellte Frau beantragen, aber was ist das eigentlich? Mutterschaftsurlaub – das ist etwas irreführend, denn trotz der Verwendung des Wortes „Urlaub“ hat diese Zeit dennoch wenig mit Urlaub im eigentlichen Sinne von Sonne, Relaxen und Wellness zu tun, sondern beschreibt die acht-wöchige Zeit vor der Entbindung und die darauf folgenden acht Wochen.
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Beantragung und Meldung des Mutterschaftsurlaubs
Wie genau wird der Mutterschaftsurlaub beantragt? Die Frau muss ihren Arbeitgeber zeitnah über die Schwangerschaft informieren. Am besten ist dies anhand eines ärztlichen Attests und per Einschreiben, so dass die Beweislage im Streitfall klar ist.
Ab diesem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz. Mutterschutz gilt übrigens auch sechs Wochen rückwirkend, wenn die Frau schon zu diesem früheren Zeitpunkt schwanger war und es vielleicht noch nicht wusste.
Ab diesem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz. Mutterschutz gilt übrigens auch sechs Wochen rückwirkend, wenn die Frau schon zu diesem früheren Zeitpunkt schwanger war und es vielleicht noch nicht wusste.
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Wie lang ist der Mutterschaftsurlaubs?
Die Länge des Mutterschaftsurlaubs variiert. Die Gesamtzeit des Mutterschaftsurlaubs beträgt mit der acht-wöchigen Zeit vor der Entbindung und der darauf folgenden acht Wochen also in der Regel alles in allem 16 Wochen, kann aber verlängert werden. In dieser Zeit besteht für die Frau ein generelles Beschäftigungsverbot, das auch auf eigenen Wunsch der Arbeitnehmerin nicht aufgehoben werden kann.
Wenn der Arbeitgeber dieses Verbot umgeht, macht er sich strafbar.
Wenn der Arbeitgeber dieses Verbot umgeht, macht er sich strafbar.
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Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs
Eine Verlängerung des nachgeburtlichen Beschäftigungsverbots auf 12 Wochen ist bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburten oder auch bei stillenden Arbeitnehmerinnen vorgesehen und üblich.
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Ansonsten wissenswert
In dieser Zeit besteht für Schwangere und Wöchnerinnen ein Kündigungsschutz und es werden zudem 75 % des Durchschnittseinkommens auf das Rentenkonto gut geschrieben.
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Wann beantragen?
Spätestens in den letzten 12 Wochen der Schwangerschaft sollten Sie den voraussichtlichen Entbindungstermin angeben und das ärztliche Attest beim Arbeitgeber einreichen. Da Sie aber während des Mutterschutzes einem Schutz auch während der Arbeitszeit unterliegen, d.h. zum Beispiel, dass Ihnen mehrere Pausen gewährt werden müssen etc., sollten Sie dies schon wesentlich früher erledigen.
Schwierigkeitsgrad: |