Gewerbeschein beantragen: Anleitung und Tipps zur Gewerbeanmeldung

Ein einfaches Beispiel: Wenn Sie aus purer Freude an der Sache Texte schreiben, gehen Sie dieser Tätigkeit aus Liebhaberei nach. Sind die Texte bezahlte Auftragsarbeiten, betreiben Sie ein anmeldepflichtiges Schreibbüro, auch wenn künstlerische Berufe eigentlich freie Berufe sind. Sie müssen einen Gewerbeschein beantragen.

Zumindest umgangssprachlich sagt man „Gewerbeschein beantragen“. Eigentlich müssen Sie ein Formular ausfüllen. Wenn die Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie einfach einen Gewerbeschein.

Vor der Gewerbeanmeldung müssen Sie überlegen, was für ein Gewerbe Sie betreiben möchten. Es herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit, d.h. jeder darf ein Gewerbe gründen. Für etwa 35 % aller Gewerbe brauchen Sie aber eine spezielle Erlaubnis (siehe unten).

Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € lag und im kommenden voraussichtlich nicht höher liegen wird als 50.000 €, so können Sie einen Kleingewerbeschein beantragen. So sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings können Sie auch nicht, wie üblich, Betriebskosten und zwingende Investitionen von der Steuer absetzen.

Gewerbeschein beantragen: So wirds gemacht!

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Formulare

Den Gewerbeschein beantragen Sie, indem Sie beim jeweiligen Amt (Ordnungsamt, Gemeindeveraltung usw.) ein Gewerbeformular beantragen oder es im Internet herunterladen. Sie müssen das Gewerbe am Ort der Tätigkeit anmelden.

  • bei Unternehmen am Sitz des Unternehmens
  • bei selbständiger Heimarbeit am Wohnsitz
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notwendige Unterlagen

Bringen Sie einen aktuellen Personalausweis oder einen Reisepass mit.
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Erlaubnisse

Denkt man an Kindertagesstätten, wird die Notwendigkeit einsichtig. Die Ämter verlangen ein Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um kriminelle Absichten hinter der Gewerbeanmeldung ausschließen zu können.
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Bringen Sie die erforderlichen Erlaubnisse mit, die Sie zuvor bei den zuständigen Stellen beantragt haben.
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Für einen Handwerksbetrieb müssen Sie eine Handwerkskarte vorlegen können, für ähnliche Berufe eine Gewerbekarte.
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Als Nicht-Deutscher oder Nicht-EU-Bürger müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen.
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Behörden im Auge behalten

Leider können Sie nicht sofort mit dem neuen Gewerbe loslegen. Das Ordnungsamt wird die zuständigen Stellen über Ihr neues Gewerbe informieren. Wenn Sie zum Beispiel einen Ausschank betreiben, rufen Sie zunächst beim Finanzamt an, um zu erfahren, ob Ihre Unterlagen bereits vorliegen. Falls nicht, können Sie in mühselige Schwierigkeiten geraten.
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Gewerbeschein

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie per Post den Gewerbeschein.

Tipps und Hinweise

  • In der Regel kostet die Anmeldung zwischen 15 und 60 €. 30 bis 35 € sind der Normalfall.
Schwierigkeitsgrad:  

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3 Meinungen

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  2. Hey,Danke für den Beitrag. jedoch habe ich noch eine Frage: Gewerbeschein muss ich nur bentragen, wenn ich eine Gewinnabsicht habe, sonst zählt das als Liebhaberrei, oder? Muss ich das dem Finanzamt auch melden?

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