Der neue Beschluss gegen Steuerflucht soll es den Sündern in Zukunft deutlich schwerer machen, ihr Vermögen am Fiskus vorbei zu schmuggeln. Die so genannten Steueroasen sind ja nicht erst seit gestern identifiziert, sondern bereits sehr lange bekannt. Ebenso lange unternahm der deutsche Staat nichts gegen Länder wie Liechtenstein, die Cayman Inseln oder die Schweiz. Diese entziehen sich den Standards der OECD und machen es so gerade vermeintlich findigen Finanzkundigen sehr einfach, eine Menge Geld zu sparen.
Gesetz gegen Steuerflucht
In Zukunft gilt nun folgende Regelung gegen die Steuerflucht ins Ausland: Wer vorhat, eine Firma oder ein Konto in einer der so genannten Steueroasen zu gründen bzw. zu eröffnen, muss dies unverzüglich melden. Passiert das nicht, drohen Strafen. So dürfen Vergünstigungen und steuerliche Entlastungen des Finanzamtes gestrichen werden. Da kann es dann schnell mal sein, dass die Steuern, die man durch das Konto im Ausland spart, in Deutschland oben drauf kommen. Unbefriedigend und darum, so hofft die Bundesregierung, abschreckend genug, um der Steuerflucht endlich Einhalt zu gebieten.
Steuerflucht als dringender Fall
Wer sich nun fragt, warum es plötzlich möglich ist, ein lange vor sich her geschobenes Gesetz gegen Steuerflucht nun in einer solchen Geschwindigkeit zu verabschieden, den verweise ich auf die Sommerpause und die danach folgenden Wahlen. Es ist nämlich in einem solchen Fall Gang und Gebe, dass mit der Neubildung des Bundestages alle Gesetzesvorschläge aus der alten Regierung verfallen. Da sieht man, dass auch auf Regierungsebene die Prokrastination solange anhält, bis die Zeit drängt.