Kindergeld, Mindestlohn, Soli: Das alles ändert sich in 2021

Im Schatten der Corona-Pandemie treten zum Jahreswechsel neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen sollte jeder kennen.

Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Der sogenannte Soli für den Aufbau Ost wird für die Mehrheit der Steuerzahler ab dem neuen Jahr wegfallen. Für den Zuschlag von 5,5 Prozent, der jahrzehntelang zusätzlich zum Lohnsteuerbetrag gezahlt werden musste, wird die jährliche Freigrenze deutlich erhöht. Damit entfällt der Solidaritätszuschlag für etwa 90 Prozent aller Steuerzahler, nur die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen sollen ihn weiter zahlen.

Zuschlag bei der Grundrente

Gute Nachricht für die Empfänger kleiner Renten: Diejenigen von ihnen, die mindestens 33 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten zukünftig mehr Grundrente. So soll Beitragszahlern mit geringem Rentenauskommen der Gang zum Sozialamt erspart bleiben. Durchschnittlich gibt es einen Zuschlag von 75 Euro.

Die Grundrente soll ab Januar ausgezahlt werden, aber aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwands kann es dabei zu Verzögerungen kommen. Die Auszahlung erfolgt in solchen Fällen rückwirkend.

Der reguläre Mehrwertsteuersatz kommt zurück

Im neuen Jahr gilt wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf viele Güter und sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Die Regierung hatte aufgrund der Corona-Krise die Steuer für sechs Monate abgesenkt, um damit den Konsum und damit die Konjunktur während der Pandemie zu unterstützen.

Außerdem wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer erhöht: Für Ledige steigt er 9.744 Euro an, das ist ein Plus von 336 Euro. Bei Verheirateten sind es 19.488 Euro, das sind 672 Euro mehr als bisher.

Es gibt mehr Kindergeld

Darauf können sich Eltern jetzt freuen: Ab Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro je Kind. Eltern erhalten für die ersten beiden Kinder 219 Euro statt bisher 204 Euro, für das dritte Kind gibt es 225 statt 210 Euro.

Ab Kind Nummer vier gibt es statt bisher 235 nun 250 Euro. Außerdem wird ab 2021 der Kinderfreibetrag erhöht, von 7.812 auf 8.388 Euro. Die Neuregelung gilt je Kind, und für beide Elternteile.

Der Mindestlohn wird erhöht

Zu Beginn des nächsten Jahres wird der gesetzliche Mindestlohn angehoben, von zurzeit 9,35 Euro Stundenlohn auf 9,50 Euro. Es ist geplant, dass der Lohn ab erstem Juli 2021 nochmals angehoben wird – auf 9,60 Euro.

Die Hartz-IV-Sätze steigen an

Singles erhalten mit 446 Euro 14 Euro mehr als bisher, Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 373 Euro, das sind 45 Euro mehr. Für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren gibt es 309 Euro – das ist genau ein Euro mehr als vorher.

Der Personalausweis verteuert sich

Wer in 2021 seinen Personalausweis neu beantragt, zahlt statt bisher 28,80 Euro nun 37 Euro. Allerdings fallen bei dieser erhöhten Gebühr keine Zusatzkosten mehr an, etwa für die nachträgliche Aktivierung der Online-Funktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises.

Beim Kinderausweis gibt es ebenfalls Neues: Er gilt zukünftig nur noch für ein Jahr. Eltern können allerdings einen biometriefähigen Reisepass für ihren Nachwuchs beim Amt beantragen. Er ist sechs Jahre gültig.

Bildnachweis: Pixabay, 335851, Jörg Möller

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