Den Ausbildungsbetrieb wechseln: Was müssen Azubis und Ausbilder beachten?

Als Azubi muss man für diverse Hilfsarbeiten herhalten. Doch hat man auch als Azubi Rechte, die es von Seiten des Arbeitgebers einzuhalten gilt. Das eine Ausbildungsziel muss daher immer im Vordergrund stehen: Die Berufsqualifikation. Zusätzlich dazu sollte die Ausbildung durch geeignetes Personal durchgeführt werden, kostenloses Ausbildungsmaterial zur Verfügung gestellt und die Freistellung für die Berufsschule ermöglicht werden. Folgt der Arbeitgeber diesen gesetzlichen Vorgaben nicht, kann es zum äußersten kommen: dem Ausbildungsplatzwechsel. Aber worauf sollte man dabei achten?

Probleme am Arbeitsplatz richtig kommunizieren

Wenn durch Probleme am Arbeitsplatz ein Kündigungswunsch beim Azubi entsteht, gilt es erst einmal ein klärendes Gespräch über diese Probleme mit dem direkten Vorgesetzten zu führen. Falls diese Maßnahme nichts hilft, sollte der Betriebsrat oder die Jugend- bzw. Auszubildendenvertretung zu Rate gezogen werden. Zusätzlich kann der Azubi die IHK konsultieren und sich dort beraten lassen.

Die Suche nach dem neuen Ausbildungsbetrieb

Falls es in dem Ausbildungsbetrieb dennoch weiterhin Probleme gibt und man den Betrieb, aber nicht die Ausbildung zu diesem Beruf an sich wechseln will, sollte man zunächst auf die Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle gehen, während man noch bei der alten Arbeitsstelle angestellt ist. Achtung: eine solche Bewerbung macht auch deutlich, dass bei dem momentanen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis nicht alles stimmt.

Die richtige Kündigung beim alten Betrieb

Will man einen Ausbildungsbetrieb wechseln, ist die fristlose Kündigung seitens des Azubis eine mögliche Option. Man muss sie nur gut begründen. Gründe hierfür sind beispielsweise das häufige Verrichten von ausbildungsfremden Arbeiten wie Putzarbeiten und ein besonders schlechtes Betriebsklima innerhalb der Firma. Auch wenn der Ausbilder keine Zeit für den Auszubildenden hat und das monatliche Gehalt unregelmäßig oder unpünktlich gezahlt wird, ist solch eine Kündigung gerechtfertigt. Für einen potenziellen nächsten Ausbildungsbetrieb ist dieser Grund beim Einstellen ebenfalls sehr wichtig.
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Die zweite Option ist durch das Verfassen eines Aufhebungsvertrags oder auch Auflösungsvertrags den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Einzige Voraussetzung ist das Einverständnis des Arbeitgebers. Bei diesem Vertrag muss keine Frist eingehalten werden. Stattdessen vereinbaren der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende das Ende der Ausbildung frei und halten das in einem Formular fest. Eine ordentliche Kündigung stellt sich nur als hilfreich dar, falls der Auszubildende nicht mehr in dem gleichen Ausbildungsberuf ausgebildet werden will. Falls er das doch möchte, sollte er zwischen den ersten beiden Möglichkeiten wählen. Bei der ordentlichen Kündigungen gilt dann ganz regulär die Kündigungsfrist von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Kündigung.

Die Pflicht der Ausbilder bei einem Ausbildungsplatzwechsel

Will man den Ausbildungsbetrieb wechseln, ist der Ausbilder rechtlich dazu verpflichtet, dem Auszubildenden ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu erstellen. Dieses Arbeitszeugnis dokumentiert dann, was der Azubi bisher für Tätigkeiten erlernt hat und bewertet es. Zudem muss der Betrieb die Arbeitspapiere des Azubis zurückgeben und ihm sein noch ausstehendes Gehalt mitsamt der noch ausstehenden Urlaubstage oder Überstunden auszahlen. Grundsätzlich gilt daher: Will man den Ausbildungsbetrieb wechseln, sollte man sich immer mit dem Ausbilder im Guten zu trennen!

Foto: runzelkorn – Fotolia.com

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