Zu viel Weihnachtsdeko? Hilfe, beim Nachbarn brennt’s!

Schaurig oder schön? Festtagsschmuck ist eine Frage des Geschmacks.Im Dezember erstrahlt die Nachbarschaft. Da kraxeln leuchtende Weihnachtsmänner die Fassaden hoch, blinkende Rentiere thronen auf den Hausdächern und in den Fenstern macht es bunt blink-blink. Doch nicht jeder ist erfreut, wenn es bei den Nachbarn bunt glitzert. Lesen Sie hier, was Sie über den weihnachtlichen Festtagsschmuck in der Nachbarschaft wissen sollten.

Wie viel Lichterketten sind erlaubt

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Und bunte Plastik-Nikoläuse und aufblasbare Schneemänner sind nun wirklich nicht jedermanns Sache. Darüber kann sich der Nachbar, der minimalistische Weihnachtsdeko vorzieht, pikieren. Mehr jedoch nicht. Denn was für den einen übertrieben ist, gehört für den anderen zu einem fulminaten Jahresabschluss dazu. Und erlaubt ist es obendrein – zumindest wenn Rentier & Co. von innen am Fenster für großes Glitzern sorgen.

„Das ist natürlich in der Wohnung erlaubt, aber auch auf dem Balkon“, wird Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbund, in der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“ zitiert. Und weiter: „Auch hier können Lichterketten aufgehängt oder ein geschmückter Weihnachtsbaum aufgestellt werden.“

Und auch die kreischend bunten Auflas-Geschosse, die in manch einem Garten für Weihnachtsstimmung sorgen sollen, sind erlaubt. Zumindest, solange sich niemand von der Deko gestört fühlt. Auch Gefährdung muss auch geschlossen werden: Eine ordnungsgemäße Anbringung der weihnachtlichen Stimmungsmacher ist selbstredend.

Nachbarn, die sich dennoch gestört fühlen, haben rechtlich übrigens keine Handhabe gegen die Festtagsdeko. Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil klargestellt. Demnach sei es eine weitverbreitete Sitte, in der Weihnachtszeit Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken (Az.: 65 S 390/09).

Und doch gilt es, ein wenig Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Olaf Reinicke, Rechtsexperte der R+V-Versicherung weist in dem Artikel darauf hin, die blinkenden Lichterketten um 22 Uhr abzuschalten – aus Rücksichtnahme zu den Nachbarn.

Weihnachtsdeko im Hausflur – bitte mit den Nachbarn abstimmen

Wenn es um die festliche Dekoration des gemeinsamen Treppenhauses geht, sollte die Nachbarschaft mit einbezogen werden. Das Landgericht Düsseldorf (Az.: 35 T 500/98) entschied zwar in einem Urteil, dass ein Adventskranz an der Wohnungstür zulässig sei – mehr allerdings nicht. „Bei nach außen hin sichtbarer Dekoration haben die Nachbarn ein Wörtchen mitzureden“, wird Rechtsexperte Reinicke in dem Artikel der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“ zitiert.

Weder Vermieter noch Nachbarn müssten es ohne Weiteres hinnehmen, „wenn ein Mieter beschließt, das Treppenhaus von oben bis unten nach seinen Vorstellungen weihnachtlich zu schmücken, oder überall weihnachtliches Duftspray versprüht“, sagt auch Mieterbund-Sprecher Ropertz. Selbst Duftkerzen und Räucherstäbchen sind im gemeinsamen Treppenhaus untersagt. Grundsätzlich gilt: Wer das Treppenhaus in der Weihnachtszeit dekorieren will, sollte dies nur nach Absprache mit der Nachbarschaft tun. Achten Sie auf eine stolperfreie Dekoration und eine sichere Anbringung. Denn: Wer Weihnachtsdeko aufstellt, haftet dafür, wenn es zur Stolperfalle wird.

Foto: Thinkstock, iStock, Marcus Clackson

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