Woran muss man bei der Erbschaftssteuererklärung denken?

Werden größere Vermögen vererbt, reichen die gesetzlichen Freibeträge nicht aus. In diesen Fällen achtet der Staat sehr genau darauf, welche Steuern auf den Erbfall erhoben werden können.

Generell ist es angeraten, binnen einer Frist von 3 Montagen den Erbfall anzuzeigen. Das Finanzamt wird jedoch auch ohne Ihre Mithilfe über das Erbe informiert und sendet Ihnen eine Erbschaftssteuererklärung zu. Es ist unerheblich, ob Sie der Meinung sind, dass der Erbfall keine Steuerzahlung rechtfertigt.

Damit es beim Ausfüllen der Erbschaftssteuererklärung keine Fehler oder bösen Überraschungen gibt, sollen im Folgenden die wichtigsten Punkte, wie z.B. Kontrollmitteilungen, Grundvermögen und Anzeigepflicht bei der Erbschaftssteuererklärung, erläutert werden.

Erbschaftssteuererklärung: So wirds gemacht!

1

Kontrollmitteilungen

Bei einem Erbschaftsfall stehen die verschiedenen zuständigen Finanzämter in Verbindung. Sollen die steuerlichen Verhältnisse des Erblassers geprüft werden, kann mittels sogenannter Kontrollmitteilungen diese Prüfung durchgeführt werden. Die ermittelten Nachlasswerte müssen beispielsweise dann zwischen den Finanzämtern ausgetauscht werden, wenn die ermittelten Werte einen Reinwert von 250.000 Euro bzw. ein Kapitalvermögen von 50.000 Euro überschreiten.

2

Grundvermögen

Wird als Erbe auch Grundvermögen hinterlassen, so muss seit dem 1.1.1996 mit Grundstückswerten gerechnet werden, die nach §§138 bis 150 des Bewertungsgesetzes zu ermitteln sind. Dieses komplizierte Verfahren wird durch die Vordrucke BBW 1 und BBW 2 abgebildet.

3

Schließfach

Unterhielt der Erblasser ein Schließfach, dann ist es Ihre Aufgabe als Erbe dem Finanzamt anzuzeigen welche Inhalte sich in diesem Schließfach befunden haben. Das Finanzamt erhält über das Kreditinstitut Kenntnis von vorhandenen Schließfächern – Aussagen über den Inhalt obliegen dagegen Ihnen.

4

Anzeigepflicht

Kreditinstitute, Postbanken, Bausparkassen und Versicherungen unterliegen der Anzeigepflicht bevor sie diese Auszahlungen freigeben. Sollte der Gesamtbetrag über alle Guthaben bei einem Institut jedoch weniger als 1.200 Euro betragen entfällt die Anzeigepflicht.

5

Guthaben

Hier sind alle Guthaben des Erblassers im Zeitpunkt des Todes anzugeben. Dazu gehören auch Guthaben von Gemeinschaftskonten und Konten, die im Namen Dritter (z.B. Ehefrau, Kinder) geführt worden. Guthaben auf Gemeinschaftskonten werden in der Regel jeweils zur Hälfte beiden Ehegatten zugerechnet. Davon abweichende Wünsche müssen vertraglich festgelegt sein.

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Zahlungsmittel

Inländische Zahlungsmittel sind mit Ihrem Nennwert anzusetzen. Ausländische Zahlungsgmittel dagegen werden mit dem Umrechnungskurs im Zeitpunkt des Todes angesetzt.

7

Hausrat

Für Hausrat eröffnet der Gesetzgeber einen Freibetrag von 41.000 Euro für Personen der Steuerklasse I. Andere bewegliche, körperliche Gegenstände erhalten einen Freibetrag von 10.300 Euro.

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Nachlassverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten können vom positiven Guthaben des Erwerbs abgezogen werden. Erblasserschulden sind mit dem Betrag anzusetzen, der im Zeitpunkt des Todes vom Erblasser noch geschuldet wurde.Arzt- bzw. Krankenkosten können um den Betrag reduziert werden, der durch Zahlungen von Krankenkassen und Beihilfen erstattet wird. Darüber hinaus gibt es einen Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten von 10.300 Euro. Dazu werden Kosten gezählt, die die Bestattung, das Grabdenkmal, die Grabpflege und die Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses verursachen.

Tipps und Hinweise

  • Bei den vorstehenden Erläuterungen handelt es sich um spezifische Besonderheiten, die auf alle Fälle beachtet werden sollten. Nichtsdestotrotz ist eine Erbschaftssteuererklärung kompliziert und sollte im Zweifelsfall mit Hilfe von fachkundigen Experten angefertigt werden.

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