„Schulden weg mit Riester!“, lautet der aktuelle Slogan der Bausparkassen. Bitte? War Riester nicht irgendwas mit Rente? Richtig, aber seit einigen Jahren kann man die staatlich geförderte Altersvorsorge auch zur Tilgung von Immobilienkrediten nutzen.
Immobilien sind die vernünftigste Altersvorsorge
Die eigenen vier Wände sind die vernünftigste Form der Altersvorsorge. Wer im Alter keine Miete zahlen muss, dessen Lebensabend ist gesichert. So denken zumindest die meisten Deutschen. Seit 2005 mussten zukünftige Immobilienbesitzer die Finanzierung solch einer Altersvorsorge aber alleine stemmen. Denn der Staat strich damals die Eigenheimzulage. An ihre Stelle trat seit 2008 das sogenannte „Wohn-Riester“, eine Variante der staatlich bezuschussten Riester-Rente. Der Unterschied ist einfach erklärt: Beim Riester-Vertrag muss man bis zur Rente warten, um Zugriff auf das angesparte Kapital zu bekommen. Beim Wohn-Riester darf man sein Erspartes bereits davor antasten, um die Schulden aus einem Immobilienkredit zu tilgen. Immer mehr Deutsche machen davon Gebrauch. Rund 15 Millionen Riester-Verträge gibt es insgesamt, davon wurden über eine Million bereits in Wohn-Riester umgewidmet.
Baukredit tilgen mit Riester
Bisher profitierten von der Förderung nur Bauherren und Käufer von Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäusern, deren Immobilie nach 2007 bezugsfertig war. Diese Regel hat die Bundesregierung seit Neuestem aufgehoben. Das Geld dürfen Sie nun auch zur Tilgung bestehender Restschulden aus älteren Baukrediten verwenden. Darüber hinaus fördert die Politik den altersgerechten Umbau. Wenn Sie für Ihr zwanzig Jahre altes Haus eine entsprechende Renovierung planen, können Sie den Umbau beziehungsweise den eventuell aufzunehmenden Kredit mit dem Geld aus Ihrem Sparvertrag finanzieren. Dabei spielt es keine Rolle, welche Art von Riester-Vertrag – Rentenversicherung, Fonds oder Banksparplan – Sie in der Vergangenheit abgeschlossen haben. Selbst wenn Sie noch gar keinen Riester-Vertrag haben, können Sie profitieren. Wer jetzt einen Vertrag beantragt, kann die staatlichen Zuschüsse direkt für die aktuelle Hypothekenzahlung verwenden. Wie viel Sie aus Ihrem Sparguthaben entnehmen, bleibt Ihnen überlassen. Profiteure dieser Regelung sind in erster Linie Familien mit Kindern. Denn auf die 154 Euro Grundzulage vom Staat erhalten diese weitere 185 Euro pro Kind (beziehungsweise 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden). Das läppert sich und kann die Kreditlaufzeit um drei bis fünf Jahre verkürzen. Umgerechnet bedeutet das im günstigsten Fall einen Vorteil von rund 50.000 Euro.
Wohn-Riester für Heimatverbundene
Wohn-Riester bindet die Altersvorsorge an das Eigenheim. Wenn Sie Ihre Immobilie eines Tages verkaufen oder vermieten, müssen Sie den Teil der Finanzierung, der aus dem Riester-Vertrag stammt, wieder in vollem Umfang in einen neuen Sparvertrag einbringen. Wohn-Riester ist also in erster Linie für Familien mit Kindern interessant, die tatsächlich planen, dort Wurzeln zu schlagen, wo sie einst ihr Apfelbäumchen gepflanzt haben.
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