Keine Gewinne versteuern müssen Eigenheimbesitzer und Besitzer von vermieteten Immobilien. Auch von Riester-Verträgen und Rürup-Rentenversicherungen muss man keine Abgeltungssteuer bezahlen. Keine Gewinne versteuern brauchen Arbeitnehmer für die Altersvorsorge über das Unternehmen. Für geschlossene Immobilien-, Leasing-, Lebensversicherungs-, Medien-, Schiffs-, Solar- und Windkraftfonds fällt keine Abgeltungssteuer an. Die private Rentenversicherung sowie Kapitallebensversicherungen, mit Ausnahmen, sind ebenfalls von der Abgeltungssteuer befreit.
Als Ausnahme gilt die Kündigung bzw. der Verkauf der Lebensversicherung, wenn der Versicherte jünger als 60 Jahre alt oder die Vertragslaufzeit unter zwölf Jahren ist. Neben der (fast) einheitlichen Abgabesteuer auf alle Finanzprodukte sind auch der Solidaritätszuschlag sowie, falls zutreffend, die Kirchensteuer abzuführen. Der jährliche Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag) pro Person beträgt 801 Euro. Für ausländische Zinsen, Dividenden oder Börsengewinne die finanziellen Regelungen des jeweiligen Landes. Der Steuerpflichtige muss ausgezahlte Dividenden von Aktien oder Gewinne versteuern, sobald sie deutschen Boden erreichen.
Gewinne versteuern: So wirds gemacht!
Spar-, Sicht- und Termineinlagen: Bausparen, Bundesschatzbriefe, Festgeld, Finanzierungsschätze, Sparbriefe, Sparbuch, Tagesgeld
Publikumsfonds: AS-Fonds, Dachfonds, Exchange Traded Funds, Geldmarktfonds, Hedgefonds, Mischfonds, Offene Immobilienfonds, Rentenfonds, Steueroptimierte Rentenfonds
Geschlossene Fonds: Private-Equity-Fonds
Festverzinsliche Wertpapiere: Aktienanleihen, Floater, Inhaberschuldverschreibungen, Kommunal- und Bundesobligationen, Null-Kupon-Anleihen (Zerobonds), Pfandbriefe, Staats- und Industrieanleihen, Umtauschanleihen, Wandelanleihen
Aktien und ähnliche Wertpapiere: Genossenschaftsanteile, Genussscheine, Inländische und ausländische Aktien, Reits
Zertifikate: Bonus-, Index -, Discount-, Sprint- und Expresszertifikate, Garantie- und Rex-Zertifikate
Tipps und Hinweise
- Quelle: test.de