Wie werden Gewinne aus Geldanlagen versteuert?

Keine Gewinne versteuern müssen Eigenheimbesitzer und Besitzer von vermieteten Immobilien. Auch von Riester-Verträgen und Rürup-Rentenversicherungen muss man keine Abgeltungssteuer bezahlen. Keine Gewinne versteuern brauchen Arbeitnehmer für die Altersvorsorge über das Unternehmen. Für geschlossene Immobilien-, Leasing-, Lebensversicherungs-, Medien-, Schiffs-, Solar- und Windkraftfonds fällt keine Abgeltungssteuer an. Die private Rentenversicherung sowie Kapitallebensversicherungen, mit Ausnahmen, sind ebenfalls von der Abgeltungssteuer befreit.

Als Ausnahme gilt die Kündigung bzw. der Verkauf der Lebensversicherung, wenn der Versicherte jünger als 60 Jahre alt oder die Vertragslaufzeit unter zwölf Jahren ist. Neben der (fast) einheitlichen Abgabesteuer auf alle Finanzprodukte sind auch der Solidaritätszuschlag sowie, falls zutreffend, die Kirchensteuer abzuführen. Der jährliche Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag) pro Person beträgt 801 Euro. Für ausländische Zinsen, Dividenden oder Börsengewinne die finanziellen Regelungen des jeweiligen Landes. Der Steuerpflichtige muss ausgezahlte Dividenden von Aktien oder Gewinne versteuern, sobald sie deutschen Boden erreichen.

Gewinne versteuern: So wirds gemacht!

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Spar-, Sicht- und Termineinlagen: Bausparen, Bundesschatzbriefe, Festgeld, Finanzierungsschätze, Sparbriefe, Sparbuch, Tagesgeld

Für die Zinsen zahlen die Anleger 25 Prozent Abgeltungssteuer, abgesehen vom beantragten Sparerpauschbetrag.

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Publikumsfonds: AS-Fonds, Dachfonds, Exchange Traded Funds, Geldmarktfonds, Hedgefonds, Mischfonds, Offene Immobilienfonds, Rentenfonds, Steueroptimierte Rentenfonds

Für die Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zahlen die Anleger 25 Prozent Abgeltungssteuer, abgesehen vom beantragten Sparerpauschbetrag. Bei Immobilienfonds sind auch Mieteinnahmen nach Abzug der Abschreibungen abgeltungssteuerpflichtig. Für Veräußerungsgewinne fällt Abgeltungssteuer an, wenn weniger als zehn Jahre zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie liegen.

3

Geschlossene Fonds: Private-Equity-Fonds

Für die Zinsen zahlen die Anleger 25 Prozent Abgeltungssteuer, abgesehen vom beantragten Sparerpauschbetrag. Der Veräußerungsgewinne aus einem gewerblichen Fonds wird besteuert wie vor 2009.

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Festverzinsliche Wertpapiere: Aktienanleihen, Floater, Inhaberschuldverschreibungen, Kommunal- und Bundesobligationen, Null-Kupon-Anleihen (Zerobonds), Pfandbriefe, Staats- und Industrieanleihen, Umtauschanleihen, Wandelanleihen

Für die Zinsen, Kurs- und Währungsgewinne zahlen die Anleger 25 Prozent Abgeltungssteuer, abgesehen vom beantragten Sparerpauschbetrag.

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Aktien und ähnliche Wertpapiere: Genossenschaftsanteile, Genussscheine, Inländische und ausländische Aktien, Reits

Für die Dividenden, Kursgewinne und Ausschüttungen zahlen die Anleger 25 Prozent Abgeltungssteuer, abgesehen vom beantragten Sparerpauschbetrag.

6

Zertifikate: Bonus-, Index -, Discount-, Sprint- und Expresszertifikate, Garantie- und Rex-Zertifikate

Für die Zinsen und Kursgewinne zahlen die Anleger 25 Prozent Abgeltungssteuer, abgesehen vom beantragten Sparerpauschbetrag.

Tipps und Hinweise

  • Quelle: test.de

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