Wie kann man Bewirtungskosten eines Geschäftsessens steuerlich absetzen?

Bewirtungskosten absetzen ist eine gute Möglichkeit, um die eigenen Ausgaben bei der Steuererklärung zu drücken. Aber nicht nur, dass alle Bewirtungsbelege dazu eingereicht werden müssen, sondern diese müssen auch relevant und korrekt sein, wenn die gezahlte Mehrwertsteuer mit der Vorsteuer verrechnet werden soll.

Auch müssen einige Unterschiede beachtet werden, zum Beispiel zwischen Bewirtung und Aufmerksamkeit, die sich nicht unbedingt auf die Höhe der Ausgaben beziehen. Ein Geschäftsessen muss sich immer auf Betriebsthemen beziehen oder der Förderung von Geschäftsbeziehungen dienen. Damit das Finanzamt auch nachvollziehen kann, ob die eingereichten Belege dem entsprechen, sollte man sich ein Bewirtungskosten Formular erstellen, das den Überblick erleichtert.

Bewirtungskosten absetzen: So wirds gemacht!

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Aufmerksamkeit

Eine Aufmerksamkeit ist eine kleine Form der Verpflegung, die sich in ihrer Art von der Bewirtung absetzt – Kaffee und Kekse beispielsweise. Sie kann so nicht abgesetzt werden.
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Bewirtung

Unter Bewirtung versteht man in der Tat das Geschäftsessen, jedoch wird nicht zwischen einem Imbiss und einem 5-Gänge-Menü unterschieden. Der Preis ist hierbei unerheblich.
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Regeln

Um Bewirtungskosten absetzen zu können, müssen die Bewirtungsbelege nach bestimmten Regeln ausgefüllt und als Anlage zur Steuerklärung abgegeben werden.
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Ort

Hierunter fällt der Name und die Adresse der Gaststätte.
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Tag

Das Datum des Essens, dessen Bewirtungskosten man absetzen will.
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Verzehr

Eine genaue Aufstellung der Speisen und der Getränke.
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Preis

Die vollständigen Aufwendungen für die Bewirtung, inklusive Trinkgeldern.
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Anlass

Man kann die Bewirtungskosten nur absetzen, wenn man dem Finanzamt mitteilt, warum dieses Geschäftsessen wichtig war.
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Personen

Jede der teilnehmenden Personen muss mit ihrem Namen genannt werden. Sollte die Rechnung mehr als 100 Euro betragen, muss derjenige, der den Beleg einreichen will, ebenfalls als teilnehmend genannt werden.
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Quittung

Die meisten der auf dem Bewirtungskosten Formular benötigten Angaben finden sich auf dem Kassenbon des Restaurants. Andere Angaben müssen gesondert gemacht werden. Die meisten Gaststätten haben hierfür auch eigene Vordrucke, die gerne auf Anfrage bei der Rechnungslegung mit ausgefüllt und überreicht werden.
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Kostenanerkennung

Sollte alles richtig ausgefüllt sein, erkennt das Finanzamt 70 Prozent der genannten Summe an und geht von einem Eigenanteil am Essen von 30 Prozent aus.
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Weiterführende Links

Steuererklärung: https://www.elster.de/
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