Wichtige Infos zum Thema Elternzeit

Mütter, die nach ihrer Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten, sollten im engen Kontakt mit ihrem Arbeitgeber bleiben – vor allem aber sollten sie ihre Rechte während und nach der Elternzeit kennen. Wir klären Sie auf!

Wie sicher ist mein Job?

Während der Elternzeit pausiert das Arbeitsverhältnis von Müttern und Entlassungen sind während dieser Zeit unzulässig, weil in dieser Zeit der Kündigungsschutz greift. Dieser gilt ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wurde, bis zum Ende der vereinbarten Elternzeit. Aber: Eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen ist in wenigen Ausnahmen möglich. Nämlich dann, wenn die Existenz der Firma gefährdet ist.

Grundsätzlich ist die Weiterbeschäftigung bei Ihrem alten Arbeitgeber gesichert. Arbeitgeber sind aber nicht verpflichtet ihrer Mitarbeiterin nach der Elternzeit exakt denselben Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, den sie vor der Babypause hatte. Die neue Tätigkeit muss allerdings den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag entsprechen und dem, was die jeweilige Mitarbeiterin zuvor geleistet hat.

Weitere Schwangerschaft während der Elternzeit

Erwartet eine Frau während der Elternzeit erneut ein Kind und möchte eine zweite Elternzeit in Anspruch nehmen, muss die Firma spätestens sieben Wochen vor der neuen Elternzeit schriftlich informiert werden, in welcher Zeit die zweite Elternzeit fällt. Die Firma muss nämlich die Möglichkeit erhalten, eine Mutterschaftsvertretung zu organisieren!

Verfällt der Urlaub?

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt. Kann eine werdende Mutter vor dem Mutterschutz ihren Jahresurlaub nicht oder nur teilweise nehmen, zum Beispiel weil sie vor der Geburt krank war oder das Baby zu früh kam, bleibt der Anspruch bestehen. Er verfällt auch dann nicht, wenn die Elternzeit drei Jahre dauert! Wann der Urlaub nach der Rückkehr in den Job jedoch gewährt wird, muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden!

Teilzeitbeschäftigung

Mütter, die nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, sollten das mit ihrem Arbeitgeber vor Ablauf der Elternzeit klären, denn ein Rechtsanspruch auf Teilzeit besteht nicht! Sechs Monate nach dem Wiedereinstieg in den Job kann aber eine Verringerung der Arbeitszeit verlangt werden.

Firmenumzug

Wird ein Unternehmen während Ihrer Elternzeit an einen anderen Standort verlegt, muss der neue Arbeitsort im Vertrag geändert werden. Ein Kündigungsgrund ist der Umzug nicht! Entschädigung für einen zu weiten Umzug des Unternehmens gibt es für die frische Mutter allerdings nicht!

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