Wenn am Arbeitsplatz gemobbt wird

Mobbing kann krank machen und zur Arbeitsunfähigkeit führen. Wenn die Kollegen oder – wie in den meisten Fällen – der Chef regelmäßig eine Person demütigt und sie systematisch ausgrenzt, spricht man von Mobbing. Harsche Kritik, Beleidigungen, Ignoranz und gar Verleumdung und Rufmord können Formen von Mobbing sein. Am Arbeitsplatz findet es häufig auch Ausdruck, indem Informationen unterdrückt, sinnlose Anweisungen gegeben oder Arbeitsergebnisse gefälscht werden. Auch Gewalt und sexuelle Belästigungen werden von Mobbingopfern genannt.

Mobbingopfer in Deutschland

Studien über die genauen Zahlen von Mobbing gibt es wenig. Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus dem Jahr 2002 gibt an, dass sich jeder neunte Deutsche in seinem Job bereits gemobbt gefühlt hat. Die Freie Universität Berlin hat 2012 mithilfe einer Onlineumfrage herausgefunden, dass sich zwar nur vier Prozent der befragten Beschäftigten im öffentlichen Dienst als Opfer eines Mobbingangriffs bezeichnen würden, jeder fünfte von ihnen jedoch bereits Verhaltensweise am Arbeitsplatz erlebt haben, das Fachleute als Übergriff einstufen würden.
Heute sind nur Vermutungen über die Dunkelziffer von Mobbing am Arbeitsplatz anzustellen. Es wird geschätzt, dass pro Jahr zwischen anderthalb und zwei Millionen Menschen in Deutschland gemobbt werden.

Folgen für Betroffene und Unternehmen

Wer in seinem Job angefeindet, schikaniert und diskriminiert wird, hat häufig auch nicht den Mut damit nach außen zu treten. Die Folge können schwere Depressionen und psychosomatische Störungen sein. Das führt dann oftmals zur Arbeitsunfähigkeit. Dadurch entstehen hohe Kosten für das Unternehmen. Experten gehen von bis zu 50.000 Euro pro Jahr und Mobbingfall für eine Firma aus. Hochgerechnet auf die gesamtdeutsche Wirtschaft ein immenser Betrag, der einzig durch asoziales Verhalten hervorgerufen wird.
Mobbing kann jeden treffen. Die Grenzen zwischen schwerem Mobbing und unschönem Sozialverhalten sind jedoch nur schwer zu ziehen. Deshalb ist es für die Opfer auch nicht leicht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nur wer nachweislich krank durch die Anfeindungen seines Arbeitskollegen oder Vorgesetzten geworden ist, hat das Recht auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. In Deutschland sind das in der Regel selten mehr als 100.000 Euro.

Frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen

Sozialpsychologen raten Betroffenen deshalb, schon bei den ersten Anzeichen in die Offensive zu gehen und entweder den Übeltäter – selbst wenn es der Boss ist – direkt anzusprechen, oder sich Hilfe bei anderen Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft zu holen. Unter Umständen sind rechtliche Schritte einzuleiten. Nur so kann die unangenehme Situation am Arbeitsplatz rechtzeitig besänftigt werden.


Fotonachweis: Fotolia, 39712878, Marco2811

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