Welche Aufgaben hat der Bundesrat?

Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat seit der Gründung 1949 das fünfte ständige Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesrat bildet damit die Vertretung der Länder und ist deshalb das föderative Bundesorgan.

Struktur und Zusammensetzung des Bundesrates

Weil jedes Land durch gewählte Mitglieder seiner Landesregierung vertreten ist, ist es möglich auch die Interessen der Länder bei der politischen Willensbildung des gesamten Staates zu berücksichtigen. Die Länder können unter anderem unmittelbar bei der Gesetzgebung und bei der Verwaltung des Bundes mitwirken und dadurch direkten Einfluss auf die Entscheidungen ausüben. Nur wer in einer Landesregierung einen Sitz und eine Stimme hat, kann Mitglied des Bundesrates sein.

Seit dem Umzug im Jahr 2000 von Bonn nach Berlin, befindet sich der Sitz im ehemaligen Preußischen Herrenhaus. Der Präsident des Bundesrats wird jedes Jahr zum 1. November aus dem Kreis aller Ministerpräsidenten der Länder gewählt. Hierbei bestehen die Aufgaben des Präsidenten weniger in politischen Aufgaben, sondern darin, die Plenarsitzung, also eine Vollversammlung, einzuberufen und zu leiten und darüber hinaus in der Vertretung des Bundespräsidenten. Den derzeitigen Vorsitz hat die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD).

Aufgaben des Bundesrates

Die zentralen Aufgaben des Bundesrates sind in Artikel 50 des Grundgesetzes festgehalten: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“ Dadurch kann kein Bundesgesetz zustande kommen, ohne dass der Bundesrat bei der Gesetzgebung involviert war. Zahlreiche Gesetze können sogar nur durch die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten.

Durch die stetig wachsende europäische Integration gewinnt auch die Mitwirkung des Bundesrates in den Angelegenheiten der Europäischen Union an Bedeutung. Die Rechte umfassen dabei die Informationsanspruch über die Möglichkeit, Stellungnahmen zu allen EU-Vorlagen abzugeben, die Länderinteressen betreffen können, so wie die Entsendung von Vertretern in den Rat. Gemeinsam mit dem Bundestag wird die Integrationsverantwortung wahr genommen.

 

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