Was kostet eine Nacht in der Ausnüchterungszelle?

Oft hört man aus dem Bekanntenkreis: Mal wieder wurde jemand, der nur „leicht“ angetrunken war, von der Polizei über Nacht „weggesperrt“ und durfte dafür dann auch noch eine Rechnung bezahlen, obwohl dieser ja gar nicht freiwillig mitgehen wollte. Dabei wird gern vergessen: Die Polizei hat das Recht und die Pflicht, Menschen, die aufgrund temporärer geistiger Sinnesstörungen ihre eigene Lage nicht einschätzen und dadurch sich selbst oder andere in Gefahr bringen können, einen Schutz zu bieten, damit diese während der Wartezeit wieder ihres Körpers Herr werden. Genau das ist der Zweck der sogenannten Ausnüchterungszelle. Die Polizei darf die Betroffenen nur bis zum Abend des nächsten Tages bei sich behalten, die Maßnahme dient also tatsächlich nur zur eigenen Sicherheit. Dass dabei allerdings auch Kosten aufkommen, ist ganz klar. Die Höhe wird von einigen Faktoren bestimmt:

Wie sich die Nacht in der Ausnüchterungszelle berechnet

Zunächst kommt es darauf an, wo man aufgegriffen wurde. Ob man in Hamburg oder in einem kleinen Provinzdorf die Kneipentour übertreibt, hat deutliche Auswirkungen auf die Kosten. Dann kommen noch etliche andere Faktoren dazu, etwa: Wurde man nachts oder tagsüber eingeliefert? In der Nacht ist es in aller Regel billiger. Hat man noch einen „Extra-Service“ in Anspruch genommen, wie etwa einen Polizeieinsatz wegen Ruhestörung oder ähnlichem? War eine ärztliche Untersuchung notwendig? Ist man Wiederholungstäter? Muss morgens alles sauber gemacht werden? Und: Wieviele Polizisten hielt man während seines Rausches auf Trab? Letztlich spielt auch noch das Bundesland eine kleine Rolle. Feste Kosten kann man also kaum nennen, da viele Betroffene unterschiedlich viel bezahlen müssen. Ein guter Durchschnittswert dürfte allerdings 80-180 Euro sein.

Die Ausnüchterungszelle vermeiden

Man kann also jedem Trinklustigen ans Herz legen: Nur so viel trinken, wie man auch tatsächlich verträgt. Nicht nur ist die Nacht im Polizeirevier unnötig teuer, sie kann sich auch extrem negativ auf die berufliche Zukunft auswirken. Zwar werden die Polizisten kaum beim Chef petzen, doch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung kann man sich im Suff schnell einfangen. Davon kriegt der Chef sicherlich etwas mit. Also: Alkohol ist kein Nahrungs,- sondern ein Genussmittel.

Eine Meinung

  1. Abgesehen davon, daß dieser Service der Polizei durchaus zu recht etwas kostet und das wohl nicht jeder weiß, sollte man solche Artikel nicht so moralgeschwängert verfassen und dann noch mit Falschinformationen zur Untermauerung garnieren.

    Nur mal zur Info: Von Anzeigen wg. Sachbeschädigung wird der Chef – anders als wenn man besoffen oder verkatert zum Dienst erscheint – wohl kaum etwas mitbekommen. Um sich da eine Vorstrafe einzufangen, muß man es schon sehr arg treiben.

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