Was ist die Arbeitnehmersparzulage und wer hat Anspruch auf die Förderung?

Wer berechtigt ist vermögenswirksamen Leistungen zu erhalten, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Gemäß dem 5. Vermögensbildungsgesetz können einkommensschwache Arbeitnehmer die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Der Staat möchte diesen Personenkreis besonders unterstützen, wenn festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und wenn die richtige Investitionsform gewählt wird.

Arbeitnehmersparzulage beantragen: So wirds gemacht!

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Voraussetzungen

  • Die Sparzulage ist an besondere Formen von Investitionen gebunden. Als zugelassen und förderungswürdig gelten Bausparverträge, Lebensversicherungen, Investmentfonds und Banksparpläne. Das Erwerben von Anteilen an einer eingetragenen Genossenschaft wird gleichfalls mit der Sparzulage unterstützt.
  • Arbeitnehmersparzulagen können betreffende Personen beantragen, deren Jahreseinkommen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze liegt für Singles bei 20.000 Euro pro Jahr (Bausparvertrag 17.900 Euro) zu versteuerndem Einkommen. Dieser Betrag verdoppelt sich auf 40.000 Euro bei Ehepartnern.
  • Das anrechenbare Einkommen muss aus einer Beschäftigung als Arbeitnehmer stammen. Staatliche Förderung für Personen, die Einkommen durch selbstständige Tätigkeiten erzielen, gibt es in der Form einer Sparzulage nicht.

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Wer erhält Arbeitnehmersparzulage

  • Einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage hat im Allgemeinen jeder Arbeitnehmer. Berechtigte Ansprüche dürfen Arbeitnehmer geltend machen, die im Inland arbeiten oder als Ausländer als sogenannte Grenzgänger im Inland tätig sind. Das Vorliegen einer unbeschränkten Steuerpflicht wird nicht gefordert.
  • Keine Arbeitnehmersparzulage beantragen können unter anderem Vertreter juristischer Personen (z.B. GmbH-Geschäftsführer), Vertreter von Personengesamtheiten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Entwicklungshelfer. Auch Selbständige, Pensionäre, Rentner oder Studenten sind keine Arbeitnehmer und ohne Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen beziehungsweise auf eine Sparzulage.

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Verfahren zur Anspruchsdurchsetzung

  • Der förderberechtigte Arbeitnehmer bittet seinen Arbeitgeber, die Beiträge eines Fondssparplanes oder Bausparvertrages zu übernehmen. Das wird regelmäßig mit der Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen unter Beachtung der Einkommensgrenze sichergestellt.
  • Die Beiträge darf der Arbeitnehmer in keinem Fall über den Lohn ausgezahlt bekommen. Die Beitragszahlung erfolgt auf direktem Wege vom Konto des Arbeitgebers. Die Förderung ist bei Bausparverträgen auf 9 Prozent der Beiträge begrenzt (maximal 470 Euro). Bei Fondssparplänen liegt die Grenze bei 20 Prozent (maximal 400 Euro).
  • Arbeitnehmersparzulage beantragen Berechtigte durch Abgabe der Steuererklärung. Die Förderungsleistungen zahlt der Staat in der Regel nach 7 Jahren (Ablauf der Sperrfrist) auf das Konto des Berechtigten aus.

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Eine Meinung

  1. Hallo, erstmal Vielen Dank für den informativen Artikel. Ich war schon länger auf der Suche nach einem vernünftigen Artikel zum Thema Arbeitnehmersparzulage und bin fündig geworden 😉 lg, Lukas

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