Die meisten von uns werden mit „Känguruh“ aufgewachsen sein. Das „h“ ist jedoch im Zuge der Rechtschreibreform weggefallen, denn einer der Grundsätze lautete: Fakultative Anpassung einiger Fremdwörter. Wo kein „h“ zu hören ist, soll auch keins stehen. Ein weiteres Beispiel vom Schlage des „Känguruh“ ist der Panther. Aus „Panther“ wurde „Panter“. Aus „Thunfisch“ wurde „Tunfisch“. Das Verflixte daran ist: Bei Panter und Tunfisch ist auch die alte Schreibweise erlaubt, bei Känguru jedoch nicht.
Von Känguru(h)s und anderen Reform-Irrungen
Vor der Reform der deutschen Rechtschreibung gab es kaum Unsicherheiten mit Wörtern, die zwar nicht aus dem Deutschen stammen, aber die dennoch Eingang in unseren alltäglichen Sprachgebrauch gefunden haben. „Känguruh“ (alte Rechtschreibung) gehörte dazu. Dann kam 1996 die Rechtschreibreform. Die funktionierte nicht ganz so, wie man sich das vorgestellt hatte. Das neue Regelwerk ließ sich teilweise nicht gut nachvollziehen. Plötzlich schrieb jeder so, wie er wollte. Die sogenannte Reformschreibung wurde noch einmal überarbeitet, seit August 2006 haben wir die heute gültige, reformierte Rechtschreibung.
Jeder wie er will – oder wie der Duden empfiehlt
Das Regelwerk der deutschen Rechtschreibung lässt an manchen Stellen die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten der Schreibweise. Problematisch ist es dann, wenn man eine Einheitlichkeit erreichen möchte, beispielsweise in Unternehmen oder Verlagen. Wer Wert auf konsequente, einheitliche Schreibweisen legt beziehungsweise legen muss, dem sei der Rechtschreib-Duden ans Herz gelegt. Er gibt bei mehreren möglichen Schreibvarianten eine Empfehlung ab, an die sich die meisten Firmen, öffentlichen Stellen und Organisationen halten.
Foto: Andreas Edelmann – Fotolia
Nach der gültigen traditionellen Rechtschreibung ist selbstverständlich „Känguruh“ richtig.
Eine gute Frage… Ich habe das Wort bis dato immer so geschrieben: Känguru. Aber wenn man „Känguruh“ jetzt so liest, könnte dies auch richtig sein :-)Lustiges Thema für zwischendurch, thx
Was ist denn die „heute gültige Rechtschreibung“? Mir fallen auf Anhieb drei Regelwerke ein, und die staatlichen Regeln sind nur eines davon.
Die „heute gültige Rechtschreibung“ ist letzendlich diejenige welche für das Medium definiert wurde in dem/für welches man schreibt.
So zum Beispiel die sog. neue deutsche Rechtschreibung mit Schweizer Prägung zwingend erfoderlich ist (Ukas der Leitung) muss man sich umgewöhnen so man das alte Regiment noch gewohnt ist. Ansonsten muss jemand hinterherredigieren oder der Text kann/sollte nicht verwendet werden.
Im oben genannten Fall gäbe es dann noch ganz andere Stolperfallen im Sprachgebrauch wie z.B. Pendenzen, verunfallen, allfällig, Zugsunglück mit ’s‘, Vernehmlassung.
Ich werde mich (privat) um den Erhalt des Känguruh bemühen.
Keinesfalls möchte ich es dem Panter vor die Füsse legen…