Vorfälligkeitsentschädigung: Banken lassen sich für Zinsausfall entschädigen

Vorfälligkeitsentschädigungen (VFE) kommen gerade bei der Abwicklung von Baufinanzierungsdarlehen vor. Es kommt vor, dass die Immobilie verkauft werden muss, bevor das Darlehen zurückbezahlt wurde. Nun muss eine Bank aber nur unter einigen bestimmten Voraussetzungen das Darlehen wieder zurücknehmen. Willigt sie in die Kündigung ein, so kann und wird sie darauf bestehen, dass der ihr dadurch entstandene Schaden beglichen wird. Im Rahmen einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Vorfälligkeitsentschädigungen – Entschädigung für Zinsausfall

Wenn ein Darlehen vorzeitig gekündigt oder zurückgezahlt wird, mag das für den Kreditnehmer eine angenehme Sache sein. Die Bank allerdings wird sich wenig freuen, denn durch die ausbleibenden, weiteren Zinsen entgeht ihr eine Menge Geld, mit dem sie bereits seit Beginn der Kreditlaufzeit rechnet.

Im Aktiv-Passiv-Vergleich wird zunächst nach dem Zinssatz für Ersatzgeschäfte in Form von Hypothekenpfandbriefen gesehen. Wenn mehr Geld für diese Geschäfte nötig ist, als der Betrag, der für das Darlehen bis hierin wieder eingenommen wurde, stellt die daraus resultierende Differenz die Höhe der VFE dar.

Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung deckt den Schaden der Bank

Bevor der Betrag für die Vorfälligkeitsentschädigung feststeht, müssen alle Möglichkeiten der Tilgung berücksichtigt werden. Auch ein vereinbartes Disagio muss in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einfliessen.

Mit einer Kündigung des Kredits zur Baufinanzierung ist also für den Darlehensnehmer noch nicht das Ende seiner Zahlungen gekommen. Die Bank, die ja nun einmal ihr Geld vor allem durch die Zinsen bei der Kredit Rückzahlung macht, bekommt auch so die Summe, mit der sie ursprünglich gerechnet hat.

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