Tipps zur Abgabe der Steuererklärung 2013/2014

Für die meisten Menschen ist die Steuererklärung ein notwendiges Übel, das jedes Jahr mehr oder weniger freiwillig bewältigt werden muss. Dabei kann sich der Aufwand auch lohnen und im besten Fall sogar für einen regelrechten Geldsegen sorgen. Für wen sich die Steuererklärung rentieren kann und wie das genau möglich ist, erläutert dieser Artikel.

Wer muss überhaupt Steuern zahlen und welche Fristen gibt es?

Jedes Jahr muss die Steuererklärung spätestens bis zum 31. Mai beim Finanzamt eingehen. Das betrifft zumindest den Teil der Bevölkerung, der gesetzlich zu der Erklärung verpflichtet ist. In der Regel handelt es sich dabei um Menschen, die ihren Lebensunterhalt aus selbständiger Arbeit beziehen oder aus Einkünften, die nicht der Lohnsteuer unterliegen. Wer sein Geld in Form eines gewöhnlichen Gehalts als Angestellter verdient und davon Lohnsteuer abführt, hat seine Steuerschuld im Normalfall bereits auf diese Weise beglichen. Allerdings gibt es auch einige Sonderfälle, in denen auch Arbeitnehmer zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. Diese Fälle werden bei folgenden Gegebenheiten wirksam:

  • Wenn neben dem Gehalt noch weitere Einkünfte oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro pro Jahr bezogen werden
  • Bei Ehepartnern der Lohnsteuerklassenkombination III/V oder Nutzung des Faktorverfahren bei Steuerklasse IV
  • Wenn ein Freibetrag auf der Steuerkarte aufgeführt ist
  • Bei einer Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern in einem Steuerjahr

Steuerfreibeträge und absetzbare Posten

Per Gesetz existiert ein sogenannter Steuerfreibetrag, der am 1. Januar 2013 auf einen Betrag von 8.130 Euro hochgesetzt wurde. Personen, die mit ihrem Einkommen unterhalb dieser Grenze liegen, gelten nicht als einkommensteuerpflichtig. Neben diesem Grundfreibetrag können noch weitere Freibeträge beim Finanzamt geltend gemacht werden, wie etwa Werbungskosten. Hierfür gibt es für Arbeitnehmer einen festgesetzten Betrag von 1.000 Euro, der vom Finanzamt pauschal anerkannt wird. Alle Werbungskosten darüber hinaus müssen im Einzelnen nachgewiesen werden, um von der Steuer befreit zu werden. Weitere Pauschalbeträge stehen für Sonderausgaben wie beispielsweise Spenden oder Vorsorgemaßnahmen zur Verfügung. Da diese mit 36 Euro für Alleinstehende jedoch relativ gering ist, sollten immer entsprechende Nachweise mitangegeben werden. Ein weiterer Pauschalbetrag von 801 Euro steht für Kapitalanleger zur Verfügung, der von den Einnahmen aus Kapitalvermögen abgezogen wird.

Tipps zur Steuererklärung im Überblick

Zusammengefasst ist eine Steuererklärung zwar mit etwas Arbeit verbunden, diese kann sich aber in Form von Vergünstigungen durchaus wieder auszahlen. Wer die entsprechenden Nachweise sammelt und bei der Abgabe bis zum 31. Mai seiner Steuererklärung beifügt, kann die vorgesehenen Freibeträge nutzen und auf diese Weise echtes Geld sparen.

Bild: Thinkstock, iStock, seewhatmitchsee

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