Ehepartner hat Anspruch auf Taschengeld
Dem Ehepartner ein Taschengeld zu zahlen, hört sich merkwürdig an, ist es aber nicht. Der Bundesgerichtshof hat hierzu eine Entscheidung getroffen, wo der Ehepartner, der den Haushalt führt, ein Anspruch auf Taschengeld für Ehepartner hat.
Die Rechtssprechung hat hier auch einen Prozentsatz festgelegt, nämlich 5-7% des Nettoeinkommens.
Sind beide Ehepartner berufstätig entfällt diese Forderung. Auch wenn das Nettoeinkommen so niedrig ist, dass das Geld so knapp ist das so gerade eben die Lebensunterhaltskosten gedeckt sind.
Warum hat der Ehepartner Anspruch auf Taschengeld?
Das Taschengeld für Ehepartner ist deswegen eingeführt worden, damit derjenige der zu Hause ist und z.B. die Kinder behütet, ein wenig Geld hat um seine persönlichen Bedürfnisse zu befriedigen.
Das Taschengeld für Ehepartner ist ein Betrag, der keinerlei Absprache bedarf und somit steht es dem Partner auch nicht zu, zu wissen für was das Geld verwendet wurde.
Der Ehepartner der das Geld verdient, hat ebenfalls den Anspruch auf Taschengeld, allerdings behält er es gleich mit seinem Gehalt ein.
Das Taschengeld ist bei hoher Verschuldung pfändbar. Das heißt fällt eine Pfändung an, hat der Bundesgerichtshof beschlossen, das auch das Taschengeld des Ehepartners gepfändet werden kann.
Sonst wäre es auch einfach unglaublich!