Steuerwert und Verkehrswert bei der Schenkung einer Immobilie

Steuerwert, Verkehrswert – worin genau unterscheiden sich diese beiden Begriffe, die im Zusammenhang mit Schenkungen von Immobilien eine so gewichtige Rolle spielen? Bei einem Eigentumsübergang werden Vermögenswerte übertragen, die in den meisten Fällen auch finanzielle Folgen haben. Bei einer Schenkung können je nach Vermögenswert Steuern fällig werden. Gerade für die steuerliche Einstufung durch den Staat spielen die Begrifflichkeiten Steuerwert, Verkehrswert eine wichtige Rolle, da nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes der Wert des Geschenkes nach dem steuerlichen Bedarfswert bestimmt wird.

Dabei lautet die einfache Regel für den Einsatz der Bewertungsverfahren Steuerwert, Verkehrswert wie folgt:

Der Verkehrswert bezeichnet den aktuellen, mittleren Wert einer Immobilie. Dabei handelt es sich um den Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Bewertungszeitpunkt im Durchschnitt zu erzielen wäre. In der Vergangenheit bestand bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien im Falle einer Schenkung ein großer Unterschied zum Verkehrswert. Der Steuerwert betrug vielfach nämlich nur die Hälfte des regelmäßigen Verkehrswertes. Dies hat sich mit dem Erbschaftssteuerreformgesetz ab dem 01.01.2009 geändert. Seit diesem Zeitpunkt werden Immobilien nicht mehr besser gestellt als andere Vermögenswerte und müssen daher auch zum jeweiligen Marktwert (Vermögenswert) angesetzt werden. Dennoch ist das neue Gesetz nicht frei von Kritik:

So kann der Verkehrswert durch verschiedene Verfahren bestimmt werden: Es bietet sich die Möglichkeit einer Bewertung nach Vergleich, Ertrag und anhand der Herstellungskosten (Sachwert). In der Praxis können sich die durch diese Bewertungsmethoden ermittelten Werte in erheblichem Maße unterscheiden, wodurch Ärger und Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern vorprogrammiert sind. Schenkungen werden in Deutschland behandelt wie Erbschaften mit dem einzigen Unterschied, dass die definierten Freibeträge bei einer Schenkung alle 10 Jahre wieder zur Verfügung stehen.

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