Sprachweise: Wie heißt es richtig? „AGBs“ oder „AGB“?

Die Abkürzung für „allgemeine Geschäftsbedingungen“, auch Akronym genannt, ist für viele durchaus tückisch. Akronyme bezeichnen Abkürzungen, die aus den Anfangsbuchstaben zusammengesetzter Wörter oder Wortgruppen bestehen: AKW für Atomkraftwerk, EDV für elektronische Datenverarbeitung. Wenn die den Akronymen zugrundeliegenden Wörter oder Wortgruppen bereits im Plural stehen, wie das beim Akronym „AKW“ der Fall ist, dann macht das angefügte Plural-S schlichtweg keinen Sinn. Es heißt folglich AGB. Daran ändert auch die feminine Form nichts – der Artikel „die“ steht hier nicht für die Mehrzahl eines singulären Akronyms, sondern für seine bereits fest definierte Mehrzahl. Das ist auch gar nicht so ungewöhnlich, da es viele Begriffe in der deutschen Sprache gibt, die nur im Plural existieren („Leute“, „Ferien“). Übrigens: Derlei Worte nennt der Sprachfachmann ein Pluraletantum.

Das große A muss nichts bedeuten

Ein weiterer Irrtum beim Akronym-Kürzel für die allgemeinen Geschäftsbedingungen betrifft das große A bei den AGB: Es definiert nämlich nicht die ausgeschriebene Schreibweise mit großem A in einem Fließtext (Ausnahme: am Satzanfang).

Ein paar Beispiele:

  • Näheres dazu finden Sie in unseren AGB.
  • Bitte beachten Sie auch unsere AGB im Anhang.
  • Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) im Anhang dieses PDFs.
  • In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens war davon nichts zu finden.
     
    Bildquelle: Fotolia, 105887560, fotogestoeber

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