Spekulationssteuer bei Immobilien oder Aktien

Die sogenannte Spekulationssteuer bezieht sich auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Die Paragraphen 22, 2 und 23 des Einkommensteuergesetzes regeln die sonstigen Einkünfte, zu denen auch jene Gewinne gehören, die bei Spekulationen erwirtschaftet werden. Nicht nur in Deutschland, auch das Geld, das durch Transaktionen im Ausland erzielt wurde, gehört dazu.

Spekulationssteuer ist ein Teil der Steuererklärung

In kurzer Zeit werden bei privaten Veräußerungsgeschäften verschiedene Dinge, die in der Steuer unter dem Oberbegriff „Wirtschaftsgüter“ zusammengefasst werden, gekauft und wieder verkauft. Die Spekulationen, die so in der Veräußerungsfrist zu Wertsteigerungen führen, werden in vier verschiedene Geschäfte aufgeteilt.

Hierbei gelten Grundstücke, deren Kauf und Verkauf in einem Zeitraum von zehn Jahren erfolgt, Wertpapiere und andere Wirtschaftsgüter als Gegenstände der Veräußerungsgeschäfte. Auch Ware, die verkauft wird, bevor sie überhaupt erworben wird und Termingeschäfte werden erfasst. Die früher „Spekulationsfrist“ genannte Veräußerungsfrist beläuft sich bei Wertpapieren und anderen Gütern auf ein Jahr.

Gewinne müssen innerhalb der Veräußerungsfrist angegeben werden

Wichtig bei den privaten Veräußerungsgeschäften ist, dass sie weder regelmäßig noch beruflich ausgeübt werden, da ansonsten eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen muss. Sollte die Gewinne eines Jahres niedriger als der Freibetrag von 600 Euro sein, müssen keine Steuern gezahlt werden.

Sollte der Verkauf erst nach der Jahresfrist stattfinden, sind die Gewinne – so es sich nicht um die Veräußerung eines Grundstücks handelt – ebenfalls steuerfrei. Wenn Verluste aus diesen kurzfristigen Transaktionen entstehen, können diese auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Eine Meinung

  1. Sollte der Verkauf erst nach der Jahresfrist stattfinden, sind die Gewinne – so es sich nicht um die Veräußerung eines Grundstücks handelt – ebenfalls steuerfrei.
    Das stimmt nicht! Seit 2009 sind auch Gewinne die nach der Jahrestfrist erwirtschaftet wurden zu versteuern!
    Oder liege ich hier falsch?

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