Dabei ist die inzwischen nicht mehrganz so neue Rechtschreibung in diesem Fall nur konsequent. Denn mit der Einführung der elektronischen Textverarbeitung haben die althergebrachte Tätigkeit des Schriftsetzers und somit auch (zumindest in der Frakturschrift) die untrennbare Drucktype st, die für das Trennverbot verantwortlich war, ihre Bedeutung verloren.
Das Prinzip „Erlaubt ist, was gefällt", ist bei der Silbentrennung nicht ganz falsch: In zahlreichen Fällen besteht nämlich die Wahl zwischen mehreren Trennmöglichkeiten. Ein paar Regeln gibt es aber doch noch:
Die nach der Neuregelung erlaubte Trennung gilt natürlich auch für Fremdwörter (z. B. „Kas-tagnette", „As-trologie", „Akus-tik") und für den Superlativ (z. B. „am schöns-ten").
Abgeschafft hat das neue Regelwerk auch die Ersetzung von ck durch kk (früher: „Bäk-ker", „Zwik-kau") bei der Worttrennung. Getrennt wird in Zukunft nach dem Vokal, „ck" rückt geschlossen auf die nächste Zeile (also nach neuer Rechtschreibung: „Bä-cker", „Zwi-ckau").
Das bereits früher geltende Prinzip der Trennung nach Sprechsilben wurde ausgeweitet. Dazu gehört auch, dass das auf die klassischen Sprachen zurückgehende traditionelle Trennverbot für Verbindungen aus einem Konsonanten + n, l oder r aufgehoben ist. Trennungen wie „Pub-likum", „Dip-lom", „Persif-lage", „Reg-lement", „Lep-ra", „Liv-ree", „Sak-rament", „Arth-ritis", „Mag-net" und „pyk-nisch" sind damit möglich und richtig.
Dem, der sich mit solchen Trennungen nicht anfreunden will, hält das neue amtliche Regelwerk jedoch das etymologische Hintertürchen offen: „Pu-blikum", „Persi-flage", „Di-plom" usw. bleiben nach wie vor zulässig. Sehr freundlich!
Quelle: Duden-Nerwsletter 21.12.2000