Scheidung online: Internetscheidung als Trend?

Die Scheidung online per Internet – das hört sich erst einmal ziemlich absurd an. Da schließen zwei Menschen den Bund für das Leben. Sie beenden ihn dann mit einem nahezu unverbindlichen Mausklick. Dennoch finden sich zahlreiche Suchmaschinentreffer auch in deutscher Sprache zum entsprechenden Begriff.

Scheidung online: Ist Internetscheidung möglich?

Grundsätzlich ist eine Ehe nicht per Internet zu scheiden. Es handelt sich schließlich nicht um eine Versandhausbestellung oder einen Ebay-Kauf. Dies sind Rechtsgeschäfte, bei welchen ein Widerruf per Internet bereits möglich ist. Geht eine Ehe auseinander muss dies stets eine gerichtliche Entscheidung sein.

Die Affäre ist jedoch wesentlich schneller und günstiger vom Tisch, wenn zwischen den Eheleuten kein Streit mehr über Vermögensfragen, das Sorgerecht und ähnliche Angelegenheiten mehr besteht. Dann kann sogar eine Scheidung ohne Anwalt in Betracht gezogen werden. Um den eigentlichen Papierkram bezüglich der Scheidung kommt indes niemand herum.

Scheidung per Internet

Die Angebote für die Scheidung im Internet selbst sind meist von Anwaltskanzleien und Notariaten ins Netz gestellt. Dabei handelt es sich um Dienstleistungsvereinbarungen. Sie sind im Netz zugänglich und viele Vorgänge werden so ohne persönliche Beratung durchgeführt.  Das kann die Kosten reduzieren.

Einen rechtlichen und faktischen Unterschied zwischen der Mandatierung eines Scheidungsanwaltes nach einer Nachfrage in der örtlichen Anwaltskammer oder dem Nachschlag im Branchenbuch und der Einleitung einer solchen Internetscheidung, gibt es indes nicht.

4 Meinungen

  1. Bernd Steinbach

    Eine Scheidung ohne Anwalt gibt es nicht. Lediglich bei der einvernehmlichen Scheidung besteht die Möglichkeit, dass der zweite Ehegatte keinen Anwalt beauftragt, wenn dieser der Scheidung zustimmt, so dass sich hieraus eine nicht unerhebliche Kostenersparnis ergibt.

    Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten und den Rechtsanwaltskosten zusammen. Die Höhe der entsprechenden Gebühren wird anhand des sogenannten Streitwertes oder auch Gegenstandswertes ermittelt. Die Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung und Gerichtskosten ist nicht zulässig, so dass weder im Internet noch an anderer Stelle die günstigste Scheidung zu finden ist.

    Bei einer Online-Scheidung wird ein Anwalt per Online-Formular, E-Mail, Fax oder Telefon mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens beauftragt. Der Vorteil liegt daher darin, dass man Zeit und Aufwand sparen kann, indem ohne aufwenige Terminsvereinbarung eine Beauftragung mittels moderner Kommunikationsmittel stattfindet. Ein telefonisches Gespräch mit dem „Onlineanwalt“ vorab empfielt sich in jedem Fall.

  2. Ich stimme meinem Vorredner zu.Aber es gibt schon preisliche Unterschiede.Es gibt Seiten wie zum Beispiel http://www.ehe-scheidung-online.com die eine Ratenzahlung anbieten und oder nach erfolgreicher Scheidung bekommt man nach Teilnahme einer Umfrage 100 Euro erstattet.Ist nicht viel, aber immerhin.Meine Scheidung verlief ohne Probleme und die Umfrage war innerhalb 30 Minuten erledigt 😉 .

  3. Wenn zwei Ehepartner sich für die Aufhebung Ihrer Ehescheidung entscheiden und kein Klärungsbedarf vorhanden ist, halt ich die Scheidung Online als gute Möglichkeit. Somit spart man Zeit und Kosten.

  4. HAllo, meine Scheidung war ganz einfach über einen Anwalt (Thomas Günther) in Bonn.. Da konnte ich alles online machen, ging ganz schnell und die geringeren Kosten konnte ich dann sogar noch in Raten zahlen.

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