Scheidung ohne Anwalt: Was muss man beachten?

Scheidungen ohne Anwalt sind in der letzten Zeit in einschlägigen Zeitschriften und Internetseiten immer wieder ins Gespräch gekommen. Vor allem in diversen Selbsthilfeforen ist die Scheidung ganz ohne die Hilfe eines Advokaten in aller Munde, spare sie doch die Anwaltskosten. Doch so einfach ist das Ganze nicht. Generell kann der Bund für das Leben nicht ganz ohne Rechtsbeistand wieder geschieden werden.

Eine Scheidung muss nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) grundsätzlich immer von einem Anwalt beantragt werden. Er muss auch die entsprechenden Unterlagen verfertigen und bei der mündlichen Verhandlung beim zuständigen Gericht persönlich anwesend sein.

Scheidung ohne Anwalt: Vorgehen

Dennoch ist im Gesetz nicht davon die Rede, dass sich beide Ehepartner anwaltlich vertreten lassen müssen. So kann einer der Ehepartner auch auf die Mandatierung eines Anwaltes zur Scheidung verzichten, wenn der andere Ehepartner einen Rechtsbeistand hat, der die notwendigen Formalitäten erledigt. Dies setzt in aller Regel aber vorraus, dass die Ehe einvernehmlich geschieden wird.

Wenn demhingegen Uneinigkeit über Vermögensverhältnisse, Unterhaltsfragen oder gar das Sorgerecht für gemeinsame Kinder besteht, sollte man sich immer von einem Anwalt vertreten lassen, um die eigenen Interessen wahren zu können.

Kosten der Scheidung ohne Anwalt

Scheidungen kosten nun einmal auch Geld. Das gilt auch für eine Scheidung, bei der einer der Ehepartner keinen Anwalt mandatiert. Günstiger wird es jedoch auch in diesem Fall wenn sich die auseinandergehenden Eheleute einig sind über die Besitztümer und andere Rechtsfragen. Das minimiert den Streitwert und damit auch die Gerichtskosten.  Eine Scheidung ohne Anwalt ist und bleibt eine Ausnahme in besonderen Fällen und ist meist die falsche Gelegenheit um Geld zu sparen.

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2 Meinungen

  1. Hallo,ein Scheidungsanwalt ist der Anwalt derjenigen Partei, die ihn beauftragt hat. Der Anwalt darf die andere Partei nicht vertreten. Wenn es heißt, wir hatten für unsere Scheidung nur einen Anwalt, so bedeutet dies, dass die Parteien selbst alles geklärt haben und der RA alles in eine Form bringt und dem Gericht so darlegt. Wenn eine Partei den Hauch einer Benachteiligung spürt, dann sollte diese Partei sofort einen eigenen Anwalt beauftragen. Das ist immer noch billiger als „reingelegt“ zu werden vom anderen Ehegatten. Und denken Sie daran, unter bestimmten Umständen hat der gut verdienende Ehegatte die Pflicht, die gesamten Scheidungskosten alleine zu tragen. Und es gibt noch Prozesskostenhilfe.Conny

  2. hallo ich habe eine frage , mein noch ehenmann und ich haben ein notaielles schreiben aufsetzten lassen das wir uns einig sind in allen angelegenheiten und jetzt wollte ich wissen braucht man jetzt noch einen anwalt für die scheidung oder mus einerr derr parteien doch einen anwalt hinzufügen ?angy

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