Rücktritt vom Kaufvertrag: Was muss man beachten?

Das deutsche Gesetz gesteht dem Käufer drei Möglichkeiten zu, um einen Rücktritt vom Kaufvertrag vorzunehmen: der Rücktritt, das Rückgaberecht und der Widerruf. Diese werden für den Käufer in unterschiedlichen Situationen relevant und ziehen je andere Schritte nach sich.

Ein Rücktrittsrecht besteht dann, wenn

  • der Verkäufer eine unklare Sachlage hergestellt hat
  • der Käufer die Verwicklung in einen Irrtum beim Vertragsabschluss glaublich machen kann
  • ein Sachmangel am Kaufobjekt vorliegt.

In diesen Fällen ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.

Von dem Rückgaberecht kann ein Kunde Gebrauch machen, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Vor allem Kaufhäuser bieten es an, in der Regel mit einer 14-tägigen Frist. Der Kunde darf den Gegenstand nur nicht bereits abgenutzt haben.

Der Widerruf gilt ebenso wenig für alle Verkäufe, sondern nur bei Fernverkäufen über das Fernsehen, das Internet oder dergleichen. Auch bei Hausverkäufen kann der Kunde vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Rücktritt vom Kaufvertrag: So wirds gemacht!

1

Grund des Rücktritts

Vom Grund des Rücktritts hängt das weitere Verfahren ab. Besteht noch weiter Interesse an dem Kaufgegenstand oder einer entsprechenden Leistung? Im Falle eines Irrtums ist dies nicht gegeben.

2

vom Vertrag zurücktreten

Der Rücktritt vom Kaufvertrag muss unter Nennung des Grundes schriftlich erfolgen. Per Einschreiben mit Rückschein, damit vor Gericht ein Nachweis vorgelegt werden kann!

3

Forderung stellen

Bei Sachmängeln gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder soll der Mangel am Kaufobjekt ausgeglichen oder das bemängelte Objekt ersetzt werden. Wenn es nicht um Mängel geht, so ist das Geld zurückzuverlangen. Auf den Zahlungseinzug bei Nichtbefolgung sollte wahrscheinlich hingewiesen werden.

4

Frist setzen

In jedem Fall muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Bearbeitung der Forderung gesetzt werden. Zehn Tage sollten ausreichen. Ein genaues Datum angeben!

5

Kaufobjekt zurückschicken

Das strittige Objekt muss an den Verkäufer zurückgeschickt werden. Ihr Absender, im besten Fall auch die Kundendaten, sollte der Verkäufer sogleich zuordnen können.

6

Zahlung zurückziehen

Nach Ablauf der Frist ziehen Sie die Zahlung zurück. Zur Vorsicht sollten Sie nach Ablauf der Frist noch wenige Tage warten, falls der Verkäufer die Zahlung oder den Kaufersatz verspätet zustellt.

7

Mahnbescheid beantragen

Wenn der Verkäufer keine Reaktion gezeigt hat, können Sie einen Mahnbescheid beantragen. Erhalten Sie auch dann keine Reaktion, werden Sie Strafanzeige stellen müssen. Ein Fall für den Anwalt.

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