Rechtsanwaltskammer und Bundesrechtsanwaltskammer

Bundesrechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammerunterliegt bei ihren Aufgaben nur der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsaufsicht. Sie repräsentiert jeden einzelnen Anwalt und nimmt die Interessen der Anwaltschaft auf Länderebene wahr.

Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer

Sie sichert die Freiheit der Anwälte vor Beeinflussung zum Beispiel durch den Staat. Sie stellt die Unabhängigkeit der Rechtspflege sicher. Sie überprüft die rechtliche Unbedenklichkeit bei neuen Gesetzesvorhaben und sie erteilt Aufklärung und alle Informationen über die Leistungen der Anwälte.
Desweiteren vertritt sie die Interessen der rechtsberatende Anwaltschaft gegenüber staatlichen Organen.
Sie betreibt auch die Weiterentwicklung von beruflichen Neuordnungen im anwaltsschaftlichen Berufsbereich und achtet dabei auf die Durchsetzbarkeit. Sie steht im ständigen Kontakt mit der Bundesrechtsanwaltskammer in Fragen der Selbstverwaltungsaufgaben der einzelenen Rechtsanwaltskammern. Da jedes Bundesland eine eigene Rechtsanwaltskammer besitzt, ist die Vernetzung derselben über die Bundesrechtsanwaltskammer unabdingbar.
Die Rechtsanwaltskammer ist ein absolut notwendiges Organ für die deutsche Anwaltschaft, damit sichergestellt wird, dass die unparteiische und unabhängige Ausübung der Tätigkeit dieses Berufsstandes einwandfrei erfolgen kann.

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