Rassistisch motiviertes Attentat in Hanau: Waffenhändler verlieh Pistole an Täter

Der Attentäter von Hanau hatte sich kurz vor seiner Tat eine Pistole von einem örtlichen Waffenhändler ausgeliehen. Da er als Sportschütze eine Waffenbesitzkarte besaß, war das legal.

43-Jähriger mit psychischen Problemen

Tobis R. erschoss in Hanau neun Menschen mit Migrationshintergrund, seine Mutter und anschließend sich selbst. Wie aus seinen Bekennerschreiben und Videos hervorging, war seine Tat rassistisch motiviert. Aus seinen hinterlassenen Nachrichten geht ebenfalls hervor, dass R. vermutlich unter einer schweren, vermutlich paranoid-schizophrenen psychischen Störung litt.

Dennoch konnte der Täter von Hanau wenige Tage vor seiner Tat eine Pistole bei einem Waffenhändler in der Stadt leihen, wie der südwestdeutsche Rundfunk (SWR) berichtete.

Zum Testen verliehen

Bei der Waffe handelt es sich um eine Czeska 75 Shadow im Kaliber 9 mm. Die Polizei entdeckte die Pistole im Pkw des Täters. Damit besaß Tobias R. zum Tatzeitpunkt drei Neunmillimeter-Pistolen. Die ersten beiden, eine Sig Sauer 226 sowie eine Walther PPQM2, hatte er als aktiver Sportschütze legal erworben. Als solcher war R. auch im Besitz einer Waffenbesitzkarte, die ihm auch das Ausleihen der Czeska ermöglichte.

Laut Waffengesetz darf ein Schütze eine solche Handfeuerwaffe einen Monat lang zu Testzwecken von einem Händler leihen.

Debatte ums Waffenrecht

Die Tat in Hanau befeuert nun ein ums andere Mal mehr die Diskussion ums Deutsche Waffengesetz. Bundesinnenminister Seehofer forderte nach der Tat eine intensive Überprüfung des Waffenrechts. Der Innenminister äußerte die Möglichkeit, medizinisch-psychologische Gutachten für Inhaber von Waffenscheinen einzuführen, damit Verwirrung oder Krankheit nicht zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden.

Die Grünen hingegen verlangten gleich nach der Tat sofort mehrere Maßnahmen. In Bezug auf das Waffenrecht wollen sie, dass Munition und Waffen nur noch dort aufbewahrt werden, wo auch geschossen wird – in den Räumlichkeiten der Waffenvereine. Bisher durften Sportschützen ihr Schießgerät sowie die Munition mit nach Hause nehmen, solange sie beides dort gesetzeskonform aufbewahrten.

Außerdem sprachen sie sich ebenfalls für eine Verschärfung bei den Zuverlässigkeitsprüfungen aus.

Die persönliche Eignung ist entscheidend

Um eine Waffe führen zu dürfen, muss die betreffende Person zuverlässig und dafür geeignet sein. Alle drei Jahre müssen die Behörden überprüfen, ob Waffenbesitzer diese Voraussetzung weiter erfüllen.

Als unzuverlässig gelten Drogenabhängige, Mitglieder verbotener Vereine oder von verfassungswidrigen Parteien, verurteilte Straftäter sowie psychisch Kranke.

Der Täter von Hanau war erst im letzten Jahr überprüft worden.

Bildnachweis: Unsplash, b4uEP1Om0M, Bo Harvey

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