Private Berufsunfähigkeitsrente als unentbehrliche Absicherung
Der Begriff „private Berufsunfähigkeitsrente“ ist von der Rente bei Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden. Wer nur gegen Erwerbsunfähigkeit versichert ist (gesetzliche Rentenversicherung), muss auch eine andere, leichtere, aber schlechtere Arbeit akzeptieren.
Wenn eine teilweise Erwerbsminderung besteht, kann der Versicherte ferner in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Teilzeitarbeit verwiesen werden. So wird aus einem gut verdienenden Steinmetz leicht ein stundenweise tätiger Tellerwäscher, der zusätzlich zu seinem Verdienst Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen muss. Abhilfe schafft eine private Berufsunfähigkeitsrente.
Nach dem Vorhergesagten ist klar, dass eine private Absicherung nicht nur die Erwerbs-, sondern die Berufsunfähigkeit absichern sollte. Im Vertrag für eine private BU Rente sollte ausgeschlossen sein, dass der Versicherer den Betroffenen auf eine andere Tätigkeit verweisen kann.
Es ist ferner zu prüfen, ob der gewählte Versicherer für die private Berufsunfähigkeitsrente bei Krankheit nach dem Ablauf der Zahlungen der Krankenversicherung („Aussteuerung“) laut seinen Konditionen überhaupt leistungspflichtig wird.
Nicht alle Versicherer definieren die Arbeitsunfähigkeit auch generell als Berufsunfähigkeit im Sinne ihrer Leistungspflicht und zahlen nur bei Erfüllung zusätzlicher Bedingungen eine private Berufsunfähigkeitsrente. Ebenso wichtig ist es, zu vergleichen, wie und ab welcher Schwelle der Versicherer eintreten muss, wenn eine teilweise Erwerbsminderung eintritt.
Private Berufsunfähigkeitsrente auch bei teilweiser Erwerbsminderung
Vor allem, wer sich und seine Familie gegen einen sozialen Abstieg durch Verlust seiner Arbeitskraft im erlernten, ausgeübten Beruf oder auch nur eine teilweise Erwerbsminderung absichern will, kommt um die Absicherung durch eine private BU Rente nicht herum.
Wer vor dem 1.1.1961 geboren ist, sollte prüfen, ob er nicht über die gesetzliche Rentenversicherung auch gegen Berufsunfähigkeit versichert ist. Auch Selbstständige können unter Umständen ihren Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit aufrecht erhalten. Leider fällt dieser Schutz recht knapp aus und auch sie sollten über eine zusätzliche, private BU Rente nachdenken.
Weiterführende Links:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Berufsunfaehigkeitsversicherung-Ersatz-fuers-Gehalt-1266058-1271540/