Hohe Kosten für die stationäre Pflege
Viele Bürger geben sich der Illusion hin, dass die Leistungen der Pflegeversicherung die Kosten für die Heimunterbringung ihrer Eltern decken. Das ist leider nicht der Fall. Für die stationäre Pflege muss regelmäßig mit monatlichen Kosten von mindestens 3.000 Euro gerechnet werden. Für deren Begleichung werden neben dem Pflegegeld auch die Rente und anderen Einkünfte des Pflegebedürftigen herangezogen. Dies reicht regelmäßig nicht aus, so dass auch das Vermögen des Betroffenen für die Pflege verbraucht wird. Sobald dies vollständig verzehrt ist, kommt das Sozialamt vorläufig für die Differenz auf, wendet sich aber anschließend an die Kinder, um sich die verauslagten Beträge erstatten zu lassen. Diese sind zur Zahlung verpflichtet und müssen eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen, um die Pflege der Eltern zu finanzieren.
Kaum Ausnahmen
Sogar in Fällen, in denen zwischen Eltern und Kindern seit langer Zeit kein Kontakt mehr besteht, gilt diese Vorschrift. Der BGH hat in einem Urteil vor kurzem bestätigt, dass ein Sohn, der vom Vater enterbt wurde, dennoch für dessen Pflegekosten aufkommen muss. Relativ unklar ist allerdings, wie weit die Verpflichtung zum Unterhalt gegenüber den pflegebedürftigen Eltern reicht. Die Rechtsprechung hat zu diesem Thema teils widersprüchlich teils komplizierte Urteile erlassen. Aus diesem Grund sollten sich betroffene Kinder professionelle Unterstützung suchen, um einen möglichst hohen Selbstbehalt gegenüber dem Sozialamt durchzusetzen. Auch in Bezug auf die vorweggenommene Erbfolge muss berücksichtigt werden, dass auf diesem Wege erlangtes Vermögen innerhalb eines bestimmten Zeitraums zur Finanzierung der Pflege des Erblassers herangezogen werden kann.
Die schwierige Lage der Sandwich-Generation
Viele Bürger im besten Alter müssen einerseits die Kosten für die Ausbildung beziehungsweise das Studium der Kinder tragen und andererseits für die Pflege der eigenen Eltern aufkommen. Dies führt zu erheblichen finanziellen Belastungen, vor denen man sich nur durch den frühzeitigen Abschluss von Ausbildungsversicherungen für die Kinder und Pflegeversicherungen für die Eltern schützen kann.
Foto: BilderBox – Erwin Wodicka