Durch ein Patent kann man neue und gewerblich nutzbare Erfindungen vor Kopien oder Nachahmungen schützen. Wie man ein Patent anmelden kann, worauf man zu achten hat und welche Kosten auf Sie zukommen könnten – das alles erfahren Sie hier.
Patent anmelden: So wirds gemacht!
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Warum ein Patent anmelden?
Durch ein Patent kann man neue und gewerblich nutzbare Erfindungen vor Kopien oder Nachahmungen schützen. Gewerblich nutzbar heißt, dass man Geld damit verdienen kann bzw. könnte. Neue Erfindung bedeutet, dass die Sache, die man erfunden hat, so noch nicht existiert, respektive eine verbesserte Technik darstellt.Bei missachtetem Patentrecht hat der Betroffene dann das Recht ggf. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen.
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Wie und wo ein Patent anmelden?
Das Patent wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Eine europäische Patentanmeldung erfolgt beim Europäischen Patent- und Markenamt (EPA) in München.
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DPMA
Für eine DPMA-Anmeldung fallen ebenso Kosten an, wie für den Recherche- und den Prüfungsantrag:
Die Anmeldegebühr ist innerhalb von drei Monaten zu entrichten und beträgt bei Anmeldung in Papierform 60 €, elektronisch 50 €.Für die Recherche zahlt man 250 € Gebühr. Die Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag beträgt 150 €, die Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag 350 €.Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung eines Patents steigen von 70 € im ersten, bis auf 1940 € im zwanzigste Patentjahr an.
Die Anmeldegebühr ist innerhalb von drei Monaten zu entrichten und beträgt bei Anmeldung in Papierform 60 €, elektronisch 50 €.Für die Recherche zahlt man 250 € Gebühr. Die Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag beträgt 150 €, die Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag 350 €.Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung eines Patents steigen von 70 € im ersten, bis auf 1940 € im zwanzigste Patentjahr an.
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Mögliche Kostenübernahme
Man kann einen Antrag auf Verfahrenskostenübernahme stellen, auf Antrag werden zudem auch die Kosten für einen Rechtsanwalt, der auf Patentrecht spezialisiert ist, übernommen.
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Einzureichende Unterlagen
Unterlagen des Erfinders wie die Auskunft über den Namen, die Adresse, eine genaue Beschreibung der Erfindung (Zusammenfassung) und ggf. einer Zeichnungen, müssen in dreifacher Ausfertigung beim DPMA eingereicht werden.