Das wichtigste Argument heißt hier in erster Linie natürlich „Umweltschutz“. Feinstaub, den auch ein Diesel produziert, ist hochgradig gesundheitsschädlich. Die Masse wird sicherlich durch die Industrie freigesetzt, doch wenn sich eine Feinstaubreduzierung im Straßenverkehr erreichen lässt, ist es durchaus sinnvoll, auf den Rußpartikelfilter zu setzen.
Das zweite Argument, und sicherlich das wirksamere, betrifft die Brieftasche. Ab dem 1. April 2007 wird der jeweilige Steuersatz für Diesel-Fahrzeuge um 1,20 Euro pro 100 cm³ Hubraum erhöht. Für einen 2-Liter-Diesel ergibt diese Rechnung folglich einen jährlichen Mehrkostenaufwand von 24 Euro. Das Gesetz läuft zwar Ende März 2011 aus, aber es ist davon auszugehen, dass es eine Nachfolgeverordnung geben wird.
Die Nachrüstung eines Partikelfilters kostet im Normalfall ca. 700 Euro. Zudem gewährt die Bundesregierung für Fahrzeuge, deren Erstzulassung noch vor dem 31. Dezember 2006 liegt, einen Steuerfreibetrag von 330 Euro, wenn sie bis zum 31. Dezember 2009 (rückwirkend bis zum 1. Januar 2006) mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden.
Rechnerisch zahlt der Fahrzeughalter immer noch drauf, aber ein Partikelfilter steigert den Wiederverkaufswert des „alten“ Diesels ungemein. Es lohnt sich also immer, über eine Nachrüstung nachzudenken.
Meist reicht es aus, seinen Diesel mit einem so genannten „offenen Partikelfilter“ auszurüsten. Sie sind relativ klein und kommen ohne weitere Eingriffe in das Innenleben des Fahrzeugs aus. Eine Nachrüstung setzt jedoch voraus, dass die restliche Abgasanlage in einem guten Zustand ist, ansonsten kommen hier noch weitere Kosten auf den Fahrzeughalter zu.
Die offenen Partikelfilter sollten den vorgeschriebenen Partikelreduzierungswert von 30% erreichen. Wesentlich effektiver sind die „geregelten Partikelfilter“. Sie filtern annähernd 90% der Partikelmasse heraus. Ihr Einbau ist jedoch aufwendig und kostenintensiv und wird daher nur selten angeboten.
Leider ist es momentan noch nicht möglich, alle Diesel-Fahrzeuge nachzurüsten. Nachrüstbar sind zur Zeit Fahrzeuge von Audi, Seat, Mazda, Ford, Skoda, Volvo, Mercedes und Opel. Für andere Marken fehlen im Moment noch die Betriebserlaubnisse.
