Auch in diesem Jahr werden in Bremen wieder mehrere Osterfeuer angezündet. Wenn man aber privat ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss man zahlreiche Regeln beachten, um keine Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Laut den städtischen Vorschriften dürfen Osterfeuer in Bremen nur am Ostersonnabend und am Ostersonntag in der Zeit zwischen 19 Uhr und 24 Uhr entfacht werden. Das Feuer muss aber bereits 14 Tage vor Ostern beim Stadtamt in der Stresemannstraße 48 (28207 Bremen) angemeldet werden.
Folgende Regeln für das Osterfeuer sind zu beachten.
• Eine Entfernung von 200 Meter zu Gebäuden muss eingehalten werden.
• Es dürfen nur Äste, kleine Stämme und Gestrüpp als Brennmaterial verwendet werden.
• Es darf keinesfalls Abfall oder ähnliches im Feuer verbrannt werden.
• Zum Anzünden keine künstlichen Brenn- oder Treibstoffe verwenden.
• Das Feuer muss über den gesamten Zeitraum von dem Verantwortlichen beobachtet werden.
• Ab Windstärke 5, wie es bei Sturm „Kirsten“ und vermutlich bei Sturm „Lara“ vorkommt, dürfen keine Feuer entzündet werden.
• Beim Verlassen des Platzes muss das Feuer gelöscht sein.
Wenn man sich an diese Regelungen hält, steht dem Spaß nichts mehr im Weg.
Bei den ganzen Regeln vergeht mir ein privates Osterfeuer, da geh ich lieber zu einem öffentlichen Feuer, das war im letzten Jahr schon richtig witzig dort.Hoffentlicht spielt das Wetter mit, den mit Regenschirm rumstehen ist auch blöd