Eine Online Durchsuchung ist per se nicht verfassungswidrig schadet keinesfalls der Demokratie eines Landes. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich zu diesem Umstand schon etliche Male geäußert.
Dennoch werden auch in den Situationen, in denen die Computer von Schwerkriminellen zur Ermittlung in dringenden Tatbeständen überwacht und ausspioniert werden, strenge Auflagen geltend gemacht, nach denen man sich richten muss.
Paragraph 20 des Bundeskriminalamt-Gesetzes (BKAG) listet jene besonderen Einsatzfelder auf.
Die Online Durchsuchung wird gesetzlich im BKAG geregelt
So darf das BKA dann auf fremde Computer ohne das Wissen des Besitzers dann zugreifen, wenn die Freiheit, der Leib und das Leben von Personen gefährdet sind. Auch, wenn sich die Bedrohung gegen Güter richtet, ohne die der Staat nicht existieren kann oder gar die ganze Menschheit auf dem Spiel steht.
Im weiteren Verlauf des Paragraphen werden auch die Einschränkungen der Onlinedurchsuchung aufgelistet, sowie die Regelungen für die Anordnung der Maßnahme, die nur direkt durch den Präsidenten des Bundeskriminalamts erfolgen darf.
Trotz der klaren Regelung im BKAG werden die Maßnahmen aber vor allem auf Länderebene immer wieder hinterfragt. Nordrhein-Westfalen, das bei der Entwicklung entsprechender Vorschriften für den Verfassungsschutz an vorderster Stelle kam, musste die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften aus dem Jahr 2006 zwei Jahre später hinnehmen. Im selben Jahr 2008 wurde die Online Durchsuchung durch die Polizei in Bayern beschlossen.
Rheinland-Pfalz stimmt verdeckten Zugriff auf Computer auch zu
Eine der neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Online Durchsuchung wird aus Rheinland-Pfalz gemeldet: Der Ministerrat hat hier einer Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes zugestimmt, dessen siebenter Punkt auch die verdeckten Ermittlungen im Internet und die Sammlung personenbezogener Daten einschließt.
Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) empfindet diese Regelung als der Zeit und dem technischen Wandel angemessen, beschwichtigt aber gleichzeitig auch Gegner der Maßnahme, in dem er betont, dass die gesetzlichen Vorschriften und auch die Durchführung einer Online Durchsuchung komplex seien, sie also vermutlich nur selten eingesetzt werden würde.
Wer glaubt denn, dass die Onlinedurchsuchung für die Terrorbekämpfung eingesetzt werden soll?
Um sich sicher gegen Onlinedurchsuchungen zu schützen sind keine tiefen technische Kenntnisse nötig. Der Versuch von ‚Sicherheitsbehörden‘ mit Hilfe von Viren und Trojanern, die für diesen Zweck sehr aufwendig geschrieben werden müssen, in einen Computer eines Verdächtigen einzudringen wird bei Sicherheits-Betriebssystemen wie z.B. OpenBSD oder SE-Linux zur echten Herausforderung für die ‚Onlinedurchsucher‘. Jeder durchschnittlicher Student in einem technischen Studiengang (wie z.B. Elektrotechnik, Luft- und Raumfahrttechnik oder Medizintechnik oder sogar ein angehender Stadtplaner) wird sich sicher gegen eine Onlinedurchsuchung schützen können. Es ist davon auszugehen, dass Terroristen, die befürchten müssten, dass sie Ziel einer heimlichen Durchsuchung werden könnten, heutzutage entsprechende Maßnahmen treffen würden.
Was soll also ein höchst umstrittenes Gesetz, das höchstwahrscheinlich niemals für die Zwecke eingesetzt werden kann, für das es geschrieben wurde? Wahrscheinlich soll es nur als Türöffner dienen, damit man es, wenn es erstmal da ist, einfacher auf andere Straftaten ausgedehnt kann. So werden peu à peu die Unverletzlichkeit der Wohnung und andere Grundrechte immer mehr beschnitten und ausgehöhlt.
zu Michael Schmidt:
Ich glaube kaum, dass man sich einfach „tiefe technische Kenntnisse“ schützen kann. In der IT-Abteilung des BKA werden wohl kaum Möchtegern-Programmierer sitzen, die ihr erstes Programm schreiben. Schließlich gehört es zu ihrer Arbeit, derartige Programme zu schreiben. Antiviren- bzw. Antispywaresoftware werden dabei für sie wohl kaum ein Problem darstellen. Zudem werden die Aufgabenbereiche von bspw. Elektrotechnikern oder bspw. Stadtplanern (?) meines Erachtens falsch eingestuft: Diesen wird keinerlei Programmierwissen vermittelt.
Das meiner Meinung nach größte Problem der Durchsuchungen ist die Anonymität der Durchsucher. Es gibt – ohne erhebliches Wissen zu besitzen – keinen Weg, herauszufinden, ob man überwacht wird oder wurde. Es gibt genügend Mittel und Wege die Überwachung an sich zu verstecken und schließlich dessen Spuren zu vernichten (z. B. Rootkits, IP-Logs löschen…). Wenn Hacker mit solchen Mitteln arbeiten können, werden das studierte Informatiker schon lange können.