Neues Reiserecht: Das ändert sich jetzt bei der Reisebuchung

Neues Reiserecht: Das ändert sich jetzt bei der Reisebuchung

Ab dem 1. Juli wird in Deutschland ein neues Pauschalreiserecht eingeführt. Onlinebuchungen sollen so künftig besser abgesichert werden. Für Urlauber bietet das neue Recht viele Vorteile – aber auch einige Nachteile. Lesen Sie im Folgenden mehr über die neue Regelung.

Mehr Schutz bei der Buchung von Einzelleistungen

Heute buchen viele Menschen ihren Urlaub im Netz. Hier ein Flug, da ein Hotelzimmer – mit wenigen Klicks stellen sie sich im Netz den passenden Trip in die Ferne zusammen. Damit Reisende dabei künftig besser geschützt sind, gilt ab Juli das neue Reiserecht. Dabei handelt es sich um die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie.

Verbundene Reiseleistung: Rückerstattung für Individualreisende möglich

Wer bisher eine Reise buchte, hatte die Wahl zwischen einer Pauschal- und einer Individualreise, die aus einzelnen Leistungen wie beispielsweise Flug, Hotel und Mietwagen bestand. Während das Pauschalpaket gut abgesichert ist und der Urlauber im Insolvenzfall des Veranstalters sein Geld erstattet bekommt oder bei Mängeln den Reisepreis mindern kann, galt dies bis jetzt nicht für einzeln gebuchte Leistungen. Stattdessen griff hier das allgemeine Vertragsrecht, womit etwa das Beherbergungsrecht bei Hotels und Mietvertragsrecht bei Ferienwohnungen gemeint ist.

Künftig wird es eine dritte Kategorie geben: Die verbundene Reiseleistung. Diese entsteht, wenn ein Vermittler – Reisebüro oder Portal – Touristen mindestens zwei Leistungen für dieselbe Reise und innerhalb eines Tages anbietet. Darüber hinaus muss der Vermittler ab Juli eine eigene Insolvenzabrechnung darlegen. Wenn ein Portal pleitegeht, bekommt der Urlauber die bisher getätigten Zahlungen erstattet.

Nachteile für Urlauber

Das neue Pauschalreiserecht birgt auch einige Nachteile. Denn es gilt nicht mehr für Ferienwohnungen und Ferienhäuser von Veranstaltern. Wenn ein Verbraucher beispielsweise ein Ferienhaus in Spanien bei einem deutschen Veranstalter bucht, gilt spanisches Mietrecht. Wer bei Mängeln dann sein Geld zurückbekommen möchte, dem wird dieser Schritt unter Umständen erheblich erschwert.

Bildquelle: Pixabay, 841441, Free-Photos

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