Neues Gesetz für die KFZ Steuer

Bei dieser neuen Berechnungsgrundlage wird zum ersten Mal die CO2 Emission angerechnet.
Besitzer von Neuwagen, deren KFZ nach dem 5. November 2008 ihr KFZ zugelassen wurde, erhalten für ein Jahr eine Steuerbefreiung.
Weiterhin gilt für Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zugelassen werden, die alte Bemessungsgrundlage zur Berechnung der KFZ – Steuer.

Berechnen der KFZ – Steuer

Pkw mit Diesel – Motor werden jeweils mit 9,50 Euro für jede begonnene 100 Kubikzentimeter Hubraum besteuert. Desweiteren gilt für PKWs mit Benzin – Motor die Besteuerung mit 2,00 Euro für jeweils 100 Kubikzentimeter Hubraum.

Für Steuerberechnung mit dem Steuerrechner gilt der Hubraum eines Fahrzeuges.

Besitzt Ihr Fahrzeug zum Beispiel 2034 Kubikzentimeter, wird auf 2100 aufgerundet und dann durch 100 geteilt. Somit ergibt sich die Zahl 16 , die dann mit dem Basissatz multipliziert wird.
Es gibt es im Internet zahlreiche Möglichkeit zur Online – Berechnung der KFZ – Steuer.

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