Wenn geistiges Eigentum verletzt wird, ist das bitter für Urheber und Hersteller: Andere profitieren von ihrer Arbeit, und der Erfolg am Markt wird unter Umständen empfindlich geschmälert. Deshalb gibt es für Erzeuger gewerbliche Schutzrechte: Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs können beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden. Was das mit Ihrem Logo und mit Ihren Designs zu tun hat, lesen Sie hier.
Produktdesign wird immer wichtiger – oft ist es das zentrale Unterscheidungsmerkmal für die Kunden. In dieser Situation möchten Unternehmen ihre eigenen Neuheiten vor Nachahmern schützen. Im vergangenen Jahr trat das überarbeitet Designgesetz in Kraft. Aus „Geschmacksmuster“ wird nun „eingetragenes Design“. Außerdem gibt das neue Designgesetz auch eine bessere Handhabe gegen Missbrauch des Schutzrechts. Zum Beispiel kann im neuen Nichtigkeitsverfahren verlangt werden, dass ein zu Unrecht eingetragenes Design wieder gelöscht wird. Wenn Sie beispielsweise einen spezialisierten Rechtsanwalt in Hamburg oder Lüneburg suchen, informieren Sie sich auf www.heldt-zuelch.de.
Das Designrecht trat 2014 als Nachfolger des althergebrachten Geschmacksmustergesetzes in Kraft. Es schützt ein eingetragenes Design, wenn es neu ist und eine Eigenart aufweist. Definiert wird das Design durch seine Farb- und Formgebung und kann praktisch alle Gegenstände und Produkte schützen. So können Grafiker ihre Entwürfe, Möbelhersteller ihre Tische und Stühle und Designer ihre Schuhe schützen lassen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Die Anmeldung erfolgt beim DPMA, auch online, und die Gebühren sind mit 70 Euro für die Einzelanmeldung überschaubar.
Für Ihr Logo gibt es mehrere Möglichkeiten, einen wirksamen Schutz herzustellen, abhängig vom Schutzzweck und von Ihrer Strategie. Zum einen können Sie es als Marke anmelden. Dann kann Ihr Zeichen als Wort– oder Bildmarke eingetragen werden, und nur Sie dürfen es nutzen, um damit Ihre Produkte und Dienstleistungen zu kennzeichnen. Zum anderen können Sie ein Logo als eingetragenes Design schützen lassen, wenn es zum Beispiel auf verschiedenen Produkten wie Schals, Bechern und Anhängern verwendet werden soll.
Und wenn Nachahmer oder Fälscher als Trittbrettfahrer von Ihren Leistungen profitieren wollen, können Sie sich wehren. Sobald Sie Ihr Design eingetragen haben, dürfen nur Sie es benutzen. Dritte dürfen es nicht verwenden, weder bei der Herstellung, noch beim Verkauf, Import oder Export. Außerdem können Sie die Vernichtung der Plagiate und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
Bildherkunft: Ajay Shrivastava – Fotolia
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