Es muss in jedem Fall mindestens eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein, um dass Motorrad anzumelden.
Haftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung bei einem Motorrad
Bei der Haftpflichtversicherung eines Motorrads sind bei Schadensersatzansprüchen Dritter bis zu einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro abgesichert. Wenn es zu einem Personenschaden kommt, liegt die Deckungssumme bis zu acht Millionen Euro pro Person.
Beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung werden die Kosten bei Brand, Hagel, Glasbruch und Diebstahl von der Versicherung getragen.
Vollkaskoversicherung für Motorräder
Die Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen der Haft- und Teilkaskoversicherung und darüber hinaus noch die Entschädigung bei einem selbstverschuldeten Unfall. Darüber hinaus kommt die Vollkaskoversicherung zum Einsatz, wenn der Motorradfahrer mit Wild zusammen stößt oder ein Totalschaden vorliegt. Sollte ein Motorrad bis zu sieben Jahre nicht angemeldet sein, sorgt die Vollkaskoversicherung dafür, dass die SF- Klasse länger erhalten bleibt. Der Nachteil bei Dieser Versicherung ist, dass sie sehr kostenbelastet ist. Bei einigen Leasinganbietern ist eine Vollkaskoversicherung Pflicht.