Mietminderung bei Schimmel, Baulärm und anderen Baumängeln

Wann darf man eine Mietminderung durchsetzen?

Das heißt, wenn zum Beispiel: Schimmel oder undichte Fenster die Wohnung nicht wirklich bewohnbar machen, kann man eine Mietminderung durchsetzen. Aber nicht nur der bloße Schimmel im Endstadium kann dem Vermieter angebrangert werden. Auch feuchte Wände oder Aufgaben um die sich der Hausmeister nicht kümmert, können dem Vermieter zur Last gemacht werden und zu einer Mietminderung führen.

Das Gleiche gilt im Übrigen auch bei Wasserschäden, Baulärm oder gravierenden Baumängeln. Hier kann ebenfalls eine Mietminderung durchgesetzt werden

Mietrecht und Mietminderung

Grundsätzlich sollte der Vermieter dreimal angeschrieben oder informiert werden (dies ist auch per Telefon möglich). Achtung: Telefonische Anrufe sind nicht nachzuvollziehen und sind gerichtsuntauglich! Durch die Infos des Mieters erhält der Vermieter die Chance die Mägenl zu beseitigen. Wenn dies nach vier Wochen nicht der Fall ist, darf eine Mietminderung in Anspruch genommen werden. Wieviel diese beträgt ist festgelegt. Oft werden 20 % der zu bezahlenden Miete einbehalten.

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