Viele Versicherte haben bereits in den Anfängen ihrer Berufslaufbahn eine Lebensversicherung abgeschlossen, spätestens nach Familiengründung sind die meisten in dieser Hinsicht abgesichert. Hat man eine Kapitallebensversicherung oder eine Fondsgebundene Variante gewählt, gibt es bei finanziellen Schwierigkeiten oder attraktiven Konkurrenzangeboten die Möglichkeit, die Versicherung entweder zurückzukaufen oder die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Dabei muss sorgfältig abgewogen werden, welche dieser Möglichkeiten die günstigste ist. Insbesondere beim Abschluß einer neuen Lebensversicherung ist darauf zu achten, was mit der vorigen geschehen soll.
Lebensversicherung beitragsfrei stellen oder zurückkaufen?
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Grundsätzlich können Risikolebensversicherungen nur gekündigt werden ohne Rückkaufpreis. Die eingezahlten Beiträge sind bei Erlöschen der Versicherung sozusagen „verloren“. Im Gegensatz hierzu sind Kapitallebensversicherungen eine Form, bei der durch die Prämien ein Kapital angespart und verzinst wird. Hier existiert ein sogenannter Rückkaufswert, der bei vorzeitiger Beendigung durch den Versicherungsnehmer fällig wird. Eine Lebensversicherung beitragsfrei stellen, ist bei einer Risikovariante nur in Einzelfällen möglich und muß mit dem betroffenen Versicherer abgesprochen werden.
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Bei einem kurzfristigen finanziellen Engpaß ist es am sinnvollsten, die betreffende Versicherung beitragsfrei zu stellen. Dies bedeutet, dass durch den Wegfall der Prämie die ursprüngliche Gesamtleistung nicht mehr erreicht werden kann. Weitere Bestandteile wie zum Beispiel eine enthaltene Berufsunfähigkeit fallen dabei im Regelfall ebenfalls aus. Die Lebensversicherung beitragsfrei stellen ist nur möglich bei Erreichen einer Mindestgrenze. Neu abgeschlossene Verträge können daher nicht freigestellt werden, sondern erlöschen bei Nichtzahlung der Prämie automatisch. Die Länge der Beitragsfreiheit ist begrenzt. Verträge mit Abschluß vor 2005 können maximal zwei Jahre, spätere Verträge sogar 3 Jahre beitragsfrei gestellt werden. Übrigens besteht kein rechtlicher Anspruch auf Wiederaufnahme der Prämienzahlung. Es wird empfohlen, bei der Vereinbarung eine schriftliche Bestätigung abzufordern, dass ein Wiedereintritt in die Prämienzahlung ermöglicht wird, sobald der Liquiditätsengpaß überwunden ist.
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Bei grundsätzlich finanziellen Schwierigkeiten kann man die Lebensversicherung zurückkaufen. Dabei ist ebenfalls entscheidend, ob die Mindestgrenze der Einzahlung erreicht ist. Davor werden eingezahlte Beträge mit Abschluß-, Storno- und Provisionsgebühren verrechnet, ein Rückkaufswert fällt nicht an. Entscheidet man sich für die Rückkaufsvariante, ist damit auch die Versicherung erloschen.
Guten Tag,ein spannender Beitrag zu einer noch interessanten Frage. Ich habe mich letztes Jahr schlussendlich dafür entschieden, die Lebensversicherung zurückzukaufen und bin im Endeffekt damit gut gefahren! :)Gruß Klaus