Künstliche Befruchtung bei unerfülltem Kinderwunsch

Auch in Deutschland erfüllen sich viele Paare ihren lang gehegten Kinderwunsch durch künstliche Befruchtung. Wenn organische Probleme, wie etwa verklebte Eierstöcke oder Samenleiter vorliegen oder andere Umstände, die natürliche Zeugung verhindern, kann durch medizinische Hilfe nachgeholfen werden.

Vorgehensweisen und Kosten bei künstlicher Befruchtung

Im Ganzen gibt es mehrere Arten von künstlicher Befruchtung. Eine Möglichkeit ist die In-vitro-Befruchtung oder In-vitro-Fertilisation (IVF) bei der eine entnommene Eizelle mit Spermien in einem Reagenzglas zusammengebracht werden. Dies hängt allerdings von der Qualität des Spermas ab.

Sollten die Spermien zu langsam sein oder durch andere Gründe ein Eindringen der Spermien in die Zygote verhindert werden, können einzelne Spermien auch direkt in die Zelle injiziert werden. Dies nennt man Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Oft werden mehrere Zygoten befruchtet und eingefroren, für eventuelle spätere Versuche.

Hormontherapie zur Künstlichen Befruchtung

Meist wird die künstliche Befruchtung durch eine Hormontherapie begleitet um den Körper der Frau optimal auf Empfängnis und Schwangerschaft vorzubereiten und zuvor u die Eizellen reifen zu lassen, die aus dem Eierstock entnommen werden.

Nach Verhandlungen auf mehreren Instanzen, sieht die derzeitige Regelung Gesetzlicher Krankenkassen vor, dass für drei Versuche die Hälfte der Kosten übernommen wird, allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Kostenübernahme Künstliche Befruchtung

Auf der Online-Präsenz der Techniker Krankenkasse findet man, dass die Eltern mindestens 25 Jahre alt sein müssen. Allerdings darf die Frau das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben und der Mann nicht das 50.
Das Paar, das eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen möchte muss den Bund der Ehe geschlossen haben und nur die Zellen des jeweiligen Partners dürfen für den Befruchtungsversuch verwendet werden. Bei der AOK findet man zusätzlich, dass die Krankenkasse, zunächst einen behandlungsplan erhalten muss der einer Genehmigung durch die AOK bedarf.

Genauere Informationen findet zu der Verfahrensweise bei der künstlichen Befruchtung findet man auf der Webseite der Bundesärztekammer. Dort sind auch Richtlinien hinterlegt. Gynäkologen geben kinderlosen Ehepaaren sicherlich gerne Informationen über die verschiedenen Verfahren.

Eine Meinung

  1. Gut, dass die GKV (bei Erfüllung der Bedingungen) für 3 Versuche die Hälfte der Kosten übernimmt. Für private Krankenversicherungen müsste (mindestens) das dann auch gelten, oder?

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