Kündigung des Mietvertrags: Vorlage und Muster

Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, da sie nur von einem Vertragspartner, dem Mieter bzw. Vermieter, veranlasst wird. Für eine ordnungsgemäße Kündigung muss dem Kündigendem in manchen Fällen ein Kündigungsrecht oder Kündigungsgrund vorliegen. Grundsätzlich wird unterschieden, ob ein Vertrag ordentlich oder außerordentlich, fristlos oder fristgebunden gekündigt wird.

Meistens wird die Kündigung von Seiten des Mieters gütlich vollzogen. Problematischer verläuft oftmals die Kündigung von Seiten des Vermieters. Wichtig ist, dass sowohl Mieter als auch Vermieter ihre Rechte kennen, damit es gar nicht erst zu Meinungsverschiedenheiten kommen kann.

Im Falle eines Zeitmietvertrages können weder Mieter noch Vermieter den Mietvertrag kündigen. Ausnahmefälle sind fristlose Kündigungen oder das Sonderkündigungsrecht. Meist sind Mietverträge jedoch unbefristet. Solche können vom Vermieter nicht ohne weiteres gekündigt werden, dieser braucht einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Der Mieter hingegen hat die Möglichkeit jederzeit das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Im Normalfall ist die Kündigung jedoch an eine bestimmte Frist gebunden.

Wie und unter welchen Bedingungen Sie einen unbefristeten Mietvertrag kündigen können erfahren Sie hier:

Mietvertrag kündigen: So wirds gemacht!

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Kündigungsgründe des Mieter

  1. Fristgerchte Kündigung: Im Normalfall kann ein Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen ordentlich, das heißt fristgerecht, mit einer Frist von drei Monaten, von Seiten des Mieters aufgelöst werden.
  2. Fristlose Kündigung: Nur unter Angabe bestimmter Gründe kann ein Mieter auch fristlos den Mietvertrag kündigen. Gründe sind die Nichtgewährung des Gebrauchs, erhebliche Gesundheitsgefährdung oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Vermieters.
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Kündigungsgründe des Vermieters

  1. Fristgerchte Kündigung: Eine ordentliche, sprich fristgerechte Kündigung von Seiten des Vermieters ist nur möglich, wenn ein „berechtigtes Interesse“ an der Kündigung vorliegt. Dies ist der Fall wenn beim Vermieter Eigenbedarf besteht oder eine Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung vorliegt.
  2. Fristlose Kündigunge: Der Vermieter hat das Recht das Mietverhältnis fristlos aufzulösen, wenn ein vertragswidriger Gebrauch vorliegt, es zu Zahlungsverzug kam oder der Hausfrieden durch den Mieter gestört wird.
  3. Sonderkündigungsrecht: Darüber hinaus kann in manchen Fällen auch ein fristgebundenes Sonderkündigungsrecht des Vermieters in Kraft treten. Zum Beispiel im Todesfall des Mieters, wenn das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt wird.
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Ein Kündigungsmuster im praktischen PDF Format erhalten Sie hier.

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