Kündigung des Mietvertrages zurückziehen

Nach dem Gesetz können Sie nicht so einfach die Kündigung des Mietvertrages zurückziehen. Eine Kündigung ist eine einseitig erklärte Willenserklärung, die vollkommen ausreicht, um einen Vertrag zum Tag x aufzulösen.

Aufgrund von welchem Geschehnis auch immer Sie nun die Kündigung des Mietvertrages zurückziehen müssen oder wollen, hängt Ihr Glück allein vom guten Willen Ihres Vermieters ab.

Er ist gesetzlich zu nichts verpflichtet. Aber er wäre ja ein Unmensch, wenn er nicht mit sich reden ließe…

Kündigung des Mietvertrages zurückziehen: So wirds gemacht!

1

gutes Verhältnis gehabt?

Über dem Mietverhältnis steht noch ein anderes: das persönliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Wenn das in der Vergangenheit gut war, haben Sie gute Chancen, noch länger in der Wohnung bleiben zu dürfen.

2

Situation erklären

Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter – ein Telefonanruf ist wohl das einfachste. Erklären Sie, wie es dazu kommt, dass Sie die Wohnung behalten möchten. Ob er einlenkt, hängt ganz von seinem guten Willen und seinen zukünftigen Plänen mit der Wohnung ab.

3

Okay bekommen

Wenn der Vermieter noch keinen Nachmieter gefunden hat, spricht für Ihr Gesuch, dass er keine Lücke in den Mieteinnahmen haben wird. Sollte er bereits einen Nachmieter gefunden haben, wird es für Sie schwierig. Wenn die Wohnung andererseits noch nicht vergeben ist und Sie ein zuverlässiger Mieter waren, spricht nichts dagegen.

4

schriftliche Vereinbarung

Die Vereinbarung muss noch in trockene Tücher gewickelt werden. Sie müssen schriftlich die Kündigung des Mietvertrages zurückziehen. Schreiben Sie in etwa: „Hiermit nehme ich die Kündigung zurück. Ich wünsche, dass das Mietverhältnis bis auf Weiteres bestehen bleibt.“

5

schriftliche Antwort

Ihr Vermieter muss ebenso eine schriftliche Antwort verfassen, in welcher er den Rückzug Ihrer Kündigung akzeptiert.

Tipps und Hinweise

  • Wenn Ihr Vermieter knausert, können Sie ihm anbieten, die Suche des Nachmieters zu übernehmen.
Schwierigkeitsgrad:  

2 Meinungen

  1. Das Problem ist ja auch für den Vermieter, wenn er schon einen Nachmieter hat.

  2. Erstens ist „Peter Lustig“ natürlich zuzustimmen: Wenn der Vermieter bereits einen Nachmieter gefunden hat, schafft er sich selbst eine schlechte Reputation, wenn er dieses frisch geschlossene Mietverhältnis direkt wieder aufkündigt, zumal er dann keine trifftigen Gründe vorweisen kann. Was die oben genannten Punkte angeht: Freunde von mir standen erst kürzlich vor dem Dilemma, dass es mit ihrer neuen Wohnung doch nicht so klappte, wie sie wollten. Aber da sie PUNKT 1 und PUNKT 2 der oben aufgeführten Liste erfüllten, konnten sie noch so lange in ihrer alten Wohnung bleiben, bis sie etwas Anderes gefunden hatten.

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