Die öffentliche Schule ist kostenfrei, doch echte Lernmittelfreiheit ist rar: Es gibt sie nur in wenigen deutschen Bundesländern. Zudem zahlen Eltern den Füller, den Schulverein und auch die Klassenfahrt. Doch in einigen Fällen dürfen sie auch Nein sagen.
Kostenlose Bildung als Grundrecht?
Der kostenlose Schulbesuch ist hierzulande ein traditionelles Grundrecht, im internationalen Vergleich ist das nicht selbstverständlich. Der Staat lässt sich das immerhin pro Schüler und Schuljahr durchschnittlich 7.100 Euro kosten. Doch die benötigten Lernmittel wie Schulbücher zahlen die Familien überwiegend selbst. Anerkannte Lernmittel, die die Schüler zur erfolgreichen Teilnahme des Unterrichts benötigen sind:
- Taschenrechner
- Zeichengeräte
- Zirkel
Sport– und Schwimmbekleidung wird hingegen nicht mitgerechnet. Ebenso wenig Ranzen, Stifte und Federtaschen, und auch die Aufgabenhefte und sonstiges Papier müssen von den Eltern selbst beschafft werden.
Warum ist das so? Diese Dinge können auch anderweitig verwendet werden, außerdem sind sie teilweise „von geringem Wert“. Damit fallen sie nicht offiziell unter „Lernmittel”. Der „geringe Wert” trifft allerdings nur auf jedes einzelne dieser Mittel zu. In der Summe ist er nicht mehr gering. Durchschnittlich geben die Eltern pro Schuljahr und Kind rund 100 Euro aus, was in vielen Familien ins Gewicht fällt und sich belastend auf die finanzielle Lage auswirken kann.
Die Definition der Lernmittelfreiheit
Da auch anerkannte Lernmittel wie etwa Schulbücher und Taschenrechner vielfach von den Eltern bezahlt werden, musste eine Regelung für sozial schwache Familien her, für die solche Ausgaben eine finanzielle Belastung darstellen könnte. Diese Regelung heißt „Lernmittelfreiheit” und legt fest, dass Schulbücher und digitale Lernwerke kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Und hier gibt es nun Unterschiede zwischen den Bundesländern. Mancherorts herrscht „echte Lernmittelfreiheit”, denn alle Schülerinnen und Schüler erhalten unabhängig vom Einkommen der Eltern Schulbücher und sonstige Lernmittel kostenlos. Bei der eingeschränkten Lernmittelfreiheit hingegen wird die Bedürftigkeit geprüft. Echte Lernmittelfreiheit gibt es noch in folgenden Bundesländern:
- Bayern
- Hessen
- Baden-Württemberg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Hamburg
- Schleswig-Holstein
- Sachsen
Andere Länder haben eine verpflichtende Elternbeteiligung eingeführt. Es gibt vernünftige Zwischenlösungen wie ein kostenloses Leihsystem oder das entgeltliche Vermieten der Schulbücher. Ein Beispiel: In Nordrhein-Westfalen sind Eltern zu einem Eigenanteil von einem Drittel der Durchschnittskosten verpflichtet. Darüber hinaus besteht bundesweit eine „Grundausstattungspflicht” für Eltern, die ihren Kindern auf diese Weise den Schulbesuch ermöglichen müssen. Wirklich kostenlose Bildung existiert also auch in Deutschland nicht.
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